
unbefangen
Frei von Vorurteilen, persönlichen Interessen oder einer voreingenommenen Haltung; sachlich und neutral.
Als unbefangene Beobachterin konnte sie den Streit fair beurteilen.
unbefangen – unbefangener – am unbefangensten
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Frei von Vorurteilen, persönlichen Interessen oder einer voreingenommenen Haltung; sachlich und neutral.
Als unbefangene Beobachterin konnte sie den Streit fair beurteilen.

Natürlich, ungezwungen und ohne Unsicherheit oder Schüchternheit im Verhalten.
Das Kind erzählte unbefangen von seinem ersten Schultag.
| Grundform | unbefangen |
|---|---|
| Komparativ | unbefangener |
| Superlativ | am unbefangensten |
| mask. | fem. | neutr. | Plural | |
|---|---|---|---|---|
| Nom. | -e | -e | -e | -en |
| Akk. | -en | -e | -e | -en |
| Dat. | -en | -en | -en | -en |
| Gen. | -en | -en | -en | -en |
Endung anhängen an unbefangen.
| mask. | fem. | neutr. | Plural | |
|---|---|---|---|---|
| Nom. | -er | -e | -es | -en |
| Akk. | -en | -e | -es | -en |
| Dat. | -en | -en | -en | -en |
| Gen. | -en | -en | -en | -en |
Endung anhängen an unbefangen.
| mask. | fem. | neutr. | Plural | |
|---|---|---|---|---|
| Nom. | -er | -e | -es | -e |
| Akk. | -en | -e | -es | -e |
| Dat. | -em | -er | -em | -en |
| Gen. | -en | -er | -en | -er |
Endung anhängen an unbefangen.
„Unbefangen“ besteht aus „un-“ und „befangen“. Die Vorsilbe „un-“ zeigt hier an, dass eine Befangenheit oder gehemmte Haltung nicht vorhanden ist.
Die unbefangene Haltung der Gutachterin stärkte das Vertrauen in ihre Einschätzung.
Geht es um ein Urteil, eine Einschätzung oder eine Beobachtung, bezeichnet „unbefangen“ meist eine sachliche und vorurteilsfreie Haltung. Bei Verben wie „erzählen“, „auftreten“ oder „reagieren“ geht es meist um ein natürliches, ungezwungenes Verhalten.
Ein Richter muss jeden Fall unbefangen beurteilen.
Die neue Schülerin trat bei der Begrüßung erstaunlich unbefangen auf.
In der Bedeutung „sachlich und neutral“ steht „unbefangen“ häufig bei Wörtern wie „Beurteilung“, „Beobachter“, „Blick“ oder „Entscheidung“. Diese Verbindungen kommen besonders bei Bewertungen und der Beurteilung von Konflikten vor.
Das Gericht benötigte eine unbefangene Einschätzung der Zeugenaussage.
In der Bedeutung „ungezwungen“ beschreibt „unbefangen“ oft, wie jemand spricht, auftritt oder mit anderen umgeht. Häufig wird damit eine Person bezeichnet, die sich in einer Situation sicher und frei von Schüchternheit verhält.
Trotz der vielen Zuschauer beantwortete er die Fragen unbefangen.