ungestraft
Ohne für eine Tat, ein Verbrechen oder ein Fehlverhalten bestraft zu werden.
Es kann nicht sein, dass solche Vergehen ungestraft bleiben.

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Ohne für eine Tat, ein Verbrechen oder ein Fehlverhalten bestraft zu werden.
Es kann nicht sein, dass solche Vergehen ungestraft bleiben.

Das Wort setzt sich aus der Vorsilbe „un-“ (nicht) und „gestraft“ (Partizip II von „strafen“) zusammen. Es bedeutet also wörtlich „nicht bestraft“.
Der Dieb konnte mit dem Geld ungestraft entkommen.
„Ungestraft“ wird meistens als Adverb verwendet. Es beschreibt dann ein Verb und antwortet auf die Frage „Wie?“. Es steht oft in Verbindung mit Verben wie „bleiben“ oder „davonkommen“.
Solch ein Verhalten darf nicht ungestraft bleiben.
Eine sehr häufige und feste Wendung ist „ungestraft davonkommen“. Sie bedeutet, für eine schlechte Tat oder ein Verbrechen keine Konsequenzen tragen zu müssen.
Der Betrüger ist leider ungestraft davongekommen.
„ungestraft“ und „straffrei“ haben beide mit Strafe zu tun. „ungestraft“ sagt, dass jemand für etwas nicht bestraft wird, obwohl die Handlung falsch oder verboten sein kann. „straffrei“ klingt stärker nach Recht und Gesetz: Eine Handlung wird gesetzlich nicht bestraft, oder eine Person hat keine Vorstrafen. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide „ohne Strafe“ bedeuten können. Praktisch gilt: Bei einer konkreten Tat passt oft „ungestraft“, bei einer gesetzlichen Bewertung oder bei Vorstrafen eher „straffrei“.

Der Dieb konnte nicht ungestraft davonkommen.
Nach dem Gesetz bleibt diese Handlung in bestimmten Fällen straffrei.