
ungestraft
Ohne für eine Tat, ein Verbrechen oder ein Fehlverhalten bestraft zu werden.
Es kann nicht sein, dass solche Vergehen ungestraft bleiben.
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Ohne für eine Tat, ein Verbrechen oder ein Fehlverhalten bestraft zu werden.
Es kann nicht sein, dass solche Vergehen ungestraft bleiben.
Das Wort setzt sich aus der Vorsilbe „un-“ (nicht) und „gestraft“ (Partizip II von „strafen“) zusammen. Es bedeutet also wörtlich „nicht bestraft“.
Der Dieb konnte mit dem Geld ungestraft entkommen.
„Ungestraft“ wird meistens als Adverb verwendet. Es beschreibt dann ein Verb und antwortet auf die Frage „Wie?“. Es steht oft in Verbindung mit Verben wie „bleiben“ oder „davonkommen“.
Solch ein Verhalten darf nicht ungestraft bleiben.
Eine sehr häufige und feste Wendung ist „ungestraft davonkommen“. Sie bedeutet, für eine schlechte Tat oder ein Verbrechen keine Konsequenzen tragen zu müssen.
Der Betrüger ist leider ungestraft davongekommen.
Ungestraft und straffrei können beide mit einer Tat ohne Strafe verbunden sein. Straffrei beschreibt eher, dass eine Handlung gesetzlich nicht bestraft wird oder keine Strafe vorsieht. Ungestraft beschreibt dagegen den tatsächlichen Ausgang, wenn jemand trotz einer Tat nicht bestraft wurde.

Der Mann blieb trotz seines wiederholten Fehlverhaltens ungestraft.
Dieser geringe Verstoß ist nach der geltenden Regelung straffrei.