straffrei
Bezieht sich auf eine Handlung, die gesetzlich nicht bestraft wird oder für die keine Strafe vorgesehen ist.
Notwehr ist unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

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Bezieht sich auf eine Handlung, die gesetzlich nicht bestraft wird oder für die keine Strafe vorgesehen ist.
Notwehr ist unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Das Adjektiv „straffrei“ ist eine Zusammensetzung aus „die Strafe“ und „frei“. Es bedeutet also wörtlich „frei von einer Strafe“.
Da er aus Notwehr handelte, blieb sein Handeln straffrei.
Dieses Adjektiv wird fast immer prädikativ verwendet, das heißt in Verbindung mit Verben wie „sein“, „bleiben“ oder „ausgehen“ am Satzende.
Unter bestimmten Bedingungen kann der Abbruch einer Schwangerschaft straffrei sein.
Bezieht sich „straffrei“ auf eine Handlung oder Sache, ist die erste Bedeutung gemeint. Bezieht es sich auf eine Person, bedeutet es, dass diese Person keine Vorstrafen hat.
Die Tat selbst war straffrei.
In der Bedeutung „nicht bestraft werden“ wird „straffrei“ oft mit den Verben „ausgehen“ oder „bleiben“ kombiniert. Dies betont das Ergebnis eines Verfahrens oder einer Situation.
Trotz der Anschuldigungen ging der Angeklagte am Ende straffrei aus.
„legal“ und „straffrei“ haben beide mit Gesetz und Folgen zu tun, bedeuten aber nicht dasselbe. „Legal“ heißt, dass etwas gesetzlich erlaubt ist. „Straffrei“ heißt, dass für eine Handlung keine Strafe folgt oder keine Strafe vorgesehen ist. Eine Handlung kann also straffrei sein, obwohl sie rechtlich oder moralisch trotzdem problematisch sein kann. Die Wörter sind verwechselbar, weil beides so klingt, als gäbe es kein rechtliches Problem. Als einfache Orientierung: „legal“ fragt, ob etwas erlaubt ist; „straffrei“ fragt, ob jemand dafür bestraft wird.

Wer den Fehler sofort meldet, bleibt in diesem Fall straffrei.
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