
straffrei
Bezieht sich auf eine Handlung, die gesetzlich nicht bestraft wird oder für die keine Strafe vorgesehen ist.
Notwehr ist unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
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Bezieht sich auf eine Handlung, die gesetzlich nicht bestraft wird oder für die keine Strafe vorgesehen ist.
Notwehr ist unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Bezieht sich auf eine Person, die keine Vorstrafen hat, also noch nie für eine Straftat verurteilt wurde.
Um die Stelle zu bekommen, musste er mit einem Führungszeugnis nachweisen, dass er straffrei ist.
Das Adjektiv „straffrei“ ist eine Zusammensetzung aus „die Strafe“ und „frei“. Es bedeutet also wörtlich „frei von einer Strafe“.
Da er aus Notwehr handelte, blieb sein Handeln straffrei.
Dieses Adjektiv wird fast immer prädikativ verwendet, das heißt in Verbindung mit Verben wie „sein“, „bleiben“ oder „ausgehen“ am Satzende.
Unter bestimmten Bedingungen kann der Abbruch einer Schwangerschaft straffrei sein.
Bezieht sich „straffrei“ auf eine Handlung oder Sache, ist die erste Bedeutung gemeint. Bezieht es sich auf eine Person, bedeutet es, dass diese Person keine Vorstrafen hat.
Die Tat selbst war straffrei.
In der Bedeutung „nicht bestraft werden“ wird „straffrei“ oft mit den Verben „ausgehen“ oder „bleiben“ kombiniert. Dies betont das Ergebnis eines Verfahrens oder einer Situation.
Trotz der Anschuldigungen ging der Angeklagte am Ende straffrei aus.
Ungestraft und straffrei können beide mit einer Tat ohne Strafe verbunden sein. Straffrei beschreibt eher, dass eine Handlung gesetzlich nicht bestraft wird oder keine Strafe vorsieht. Ungestraft beschreibt dagegen den tatsächlichen Ausgang, wenn jemand trotz einer Tat nicht bestraft wurde.

Dieser geringe Verstoß ist nach der geltenden Regelung straffrei.
Der Mann blieb trotz seines wiederholten Fehlverhaltens ungestraft.