unschuldig
Nicht schuldig im Sinne einer Anklage, eines Verbrechens oder eines Vergehens.
Der Angeklagte plädierte auf unschuldig und wurde am Ende freigesprochen.

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Nicht schuldig im Sinne einer Anklage, eines Verbrechens oder eines Vergehens.
Der Angeklagte plädierte auf unschuldig und wurde am Ende freigesprochen.

Das Wort ist einfach aufgebaut: Die Vorsilbe „un-“ verneint das Adjektiv „schuldig“. Wer „unschuldig“ ist, ist also „nicht schuldig“.
Das kleine Kind schaute mich mit einem unschuldigen Lächeln an.
Der Kontext zeigt die genaue Bedeutung. Im juristischen Bereich (Gericht, Polizei) bedeutet es „nicht schuldig“. Im sozialen Kontext beschreibt es oft eine naive Person (Kind) oder eine harmlose Handlung (Witz).
Der Angeklagte beteuerte, er sei unschuldig.
In der juristischen Bedeutung wird oft die Präposition „an“ mit dem Dativ verwendet, um zu sagen, woran jemand unschuldig ist. Die Struktur lautet: „unschuldig an etwas sein“.
Er ist unschuldig an diesem Verbrechen.
„weiß“ und „unschuldig“ können in der Redewendung „eine weiße Weste haben“ ähnlich gemeint sein. Beide drücken dann aus, dass jemand nichts Falsches getan hat oder keine Schuld trägt. „unschuldig“ kann man direkt über eine Person sagen, besonders bei einem Vorwurf oder einer Anklage. „eine weiße Weste haben“ klingt bildlicher und etwas idiomatischer. Man benutzt es, wenn man betonen möchte, dass jemand sich nichts vorwerfen lassen muss.

Lea ist unschuldig und hat mit dem Diebstahl nichts zu tun.
Frau Müller hat in der Sache eine weiße Weste, weil sie alle Regeln eingehalten hat.