
unschuldig
Nicht schuldig im Sinne einer Anklage, eines Verbrechens oder eines Vergehens.
Der Angeklagte plädierte auf unschuldig und wurde am Ende freigesprochen.
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Nicht schuldig im Sinne einer Anklage, eines Verbrechens oder eines Vergehens.
Der Angeklagte plädierte auf unschuldig und wurde am Ende freigesprochen.

Naiv, arglos und ohne Erfahrung mit den negativen Seiten des Lebens, insbesondere in Bezug auf Bosheit oder Sexualität.
Mit ihrem kindlichen Lächeln wirkte sie völlig unschuldig.

Harmlos und ohne böse Absicht; nicht dazu gedacht, jemanden zu verletzen oder zu beleidigen.
Es war nur ein unschuldiger Scherz, ich wollte dich nicht ärgern.
Das Wort ist einfach aufgebaut: Die Vorsilbe „un-“ verneint das Adjektiv „schuldig“. Wer „unschuldig“ ist, ist also „nicht schuldig“.
Das kleine Kind schaute mich mit einem unschuldigen Lächeln an.
Der Kontext zeigt die genaue Bedeutung. Im juristischen Bereich (Gericht, Polizei) bedeutet es „nicht schuldig“. Im sozialen Kontext beschreibt es oft eine naive Person (Kind) oder eine harmlose Handlung (Witz).
Der Angeklagte beteuerte, er sei unschuldig.
In der juristischen Bedeutung wird oft die Präposition „an“ mit dem Dativ verwendet, um zu sagen, woran jemand unschuldig ist. Die Struktur lautet: „unschuldig an etwas sein“.
Er ist unschuldig an diesem Verbrechen.
Beide Wörter können eine Frage oder Handlung ohne böse Absicht beschreiben. Naiv betont jedoch mangelnde Erfahrung oder zu großes Vertrauen, während unschuldig vor allem sagt, dass nichts Verletzendes oder Böses beabsichtigt ist. Verwende naiv für die Haltung einer Person und unschuldig für die harmlose Absicht.

Seine Frage war unschuldig gemeint und sollte niemanden verletzen.
Seine naive Frage zeigte, dass er noch wenig Erfahrung mit solchen Problemen hatte.