
unwiderruflich
Nicht mehr rückgängig zu machen oder zu widerrufen; endgültig und definitiv.
Mit seiner Unterschrift ist der Vertrag unwiderruflich gültig geworden.
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Nicht mehr rückgängig zu machen oder zu widerrufen; endgültig und definitiv.
Mit seiner Unterschrift ist der Vertrag unwiderruflich gültig geworden.
Das Wort besteht aus „un-“ und „widerruflich“. „Widerruflich“ leitet sich vom Verb „widerrufen“ ab, was „zurücknehmen“ oder „annullieren“ bedeutet. „Unwiderruflich“ beschreibt also einen Zustand, der nicht mehr zurückgenommen werden kann.
Seine Kündigung ist unwiderruflich.
Dieses Wort wird oft mit Entscheidungen, Konsequenzen oder dem Ende von etwas verbunden. Typische Formulierungen sind „eine unwiderrufliche Entscheidung“, „unwiderruflich verloren“ oder „unwiderruflich vorbei“.
Die Zeit unserer Kindheit ist unwiderruflich vorbei.
„Unwiderruflich“ ist ein formelles Wort, das häufig in der Rechts- und Verwaltungssprache verwendet wird. Es betont die Endgültigkeit und Verbindlichkeit einer Handlung oder eines Zustands.
Das Urteil des Gerichts ist unwiderruflich.
Unaufhaltsam passt zu einem laufenden Prozess, der nicht mehr gestoppt werden kann. Unwiderruflich bezeichnet dagegen eine Entscheidung oder einen Zustand, der nicht mehr zurückgenommen oder rückgängig gemacht werden kann. Entscheidend ist also, ob es um Anhalten oder um Zurücknehmen geht.

Nach Ablauf der Frist war der Beschluss unwiderruflich.
Nach dem Beschluss schritt die Umstellung unaufhaltsam voran.