
die Verhältnismäßigkeit
Ein Grundsatz, insbesondere im Recht, wonach eine Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen muss. Sie darf nicht über das Notwendige hinausgehen.
Das Gericht prüfte, ob der Polizeieinsatz dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprach.