
die Verleumdung
Die bewusste Verbreitung einer unwahren und ehrenrührigen Behauptung über eine andere Person, um deren Ruf zu schädigen. Im Gegensatz zur üblen Nachrede weiß der Täter bei der Verleumdung, dass die Behauptung falsch ist.
Er wurde wegen Verleumdung verklagt, nachdem er wissentlich Lügen über seinen Geschäftspartner verbreitet hatte.
