
der Waffenhändler
Eine Person, die Waffen gewerblich verkauft oder mit ihnen handelt.
Der Waffenhändler muss für den Verkauf jeder Waffe eine Genehmigung vorlegen.
Waffenhändler
der Waffenhändler, die Waffenhändler
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Eine Person, die Waffen gewerblich verkauft oder mit ihnen handelt.
Der Waffenhändler muss für den Verkauf jeder Waffe eine Genehmigung vorlegen.
| Genus | maskulin der |
|---|---|
| Plural | die Waffenhändler |
| Genitiv | des Waffenhändlers |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Waffenhändler | die Waffenhändler |
| Akkusativ | den Waffenhändler | die Waffenhändler |
| Dativ | dem Waffenhändler | den Waffenhändlern |
| Genitiv | des Waffenhändlers | der Waffenhändler |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Waffenhändler“ setzt sich aus „Waffen“ und „Händler“ zusammen. Gemeint ist wörtlich eine Person, die mit Waffen handelt; der erste Bestandteil beschreibt also die Waren.
Der Waffenhändler bewahrt die Gewehre in einem gesicherten Raum auf.
Häufige Verbindungen sind „ein internationaler Waffenhändler“, „ein illegaler Waffenhändler“ und „einen Waffenhändler festnehmen“. Das Adjektiv beschreibt dabei meist den Umfang oder die rechtliche Bewertung seiner Tätigkeit.
Die Polizei nahm einen illegalen Waffenhändler an der Grenze fest.
Mit „Waffenhändler“ stehen oft Verben, die Verkauf, Handel oder Ermittlungen ausdrücken. Typische Satzmuster sind: Ein Waffenhändler verkauft Waffen, handelt mit Waffen oder wird von der Polizei verfolgt.
Der Waffenhändler soll jahrelang mit Waffen in verschiedene Länder gehandelt haben.