
der Wahlberechtigter
Eine Person, die das gesetzliche Recht hat, an einer Wahl teilzunehmen. Die weibliche Form ist „die Wahlberechtigte“.
Jeder Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Wahlberechtigter
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Eine Person, die das gesetzliche Recht hat, an einer Wahl teilzunehmen. Die weibliche Form ist „die Wahlberechtigte“.
Jeder Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Dieses Wort ist ein substantiviertes Adjektiv. Es leitet sich von „wahlberechtigt“ ab, was aus „Wahl“ und „berechtigt“ (autorisiert) besteht. Es beschreibt also eine Person, die zum Wählen berechtigt ist.
Wer wahlberechtigt ist, steht im Wählerverzeichnis.
Da „Wahlberechtigter“ ein substantiviertes Adjektiv ist, wird es auch wie ein Adjektiv dekliniert. Achten Sie auf die Endungen je nach Artikel und Fall: der Wahlberechtigte, ein Wahlberechtigter, die Wahlberechtigten.
Der Wahlberechtigte muss seinen Ausweis vorzeigen.
Das Wort gehört zu einer Familie rund um das Thema Wahlen. Dazu gehören das Verb „wählen“, das Nomen „die Wahl“ und das Adjektiv „wahlberechtigt“.
Um wählen zu können, muss man wahlberechtigt sein.
Wähler und Wahlberechtigter können dieselbe Person bezeichnen. Wahlberechtigter hebt ausschließlich hervor, dass die Person das gesetzliche Recht zur Teilnahme hat. Wähler bezeichnet sie im Zusammenhang mit der Stimmabgabe, ohne nach der angegebenen Bedeutung sicher auszudrücken, dass sie tatsächlich wählen geht.

Als Wahlberechtigter darf Paul am Sonntag seine Stimme abgeben.
Als Wähler kann Paul am Sonntag seine Stimme abgeben.