
die Wahlperiode
Der festgelegte Zeitraum, für den ein Parlament oder ein anderes politisches Gremium gewählt wird und im Amt ist. Auch Legislaturperiode genannt.
In Deutschland dauert eine Wahlperiode des Bundestages in der Regel vier Jahre.
Wahlperiode
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Der festgelegte Zeitraum, für den ein Parlament oder ein anderes politisches Gremium gewählt wird und im Amt ist. Auch Legislaturperiode genannt.
In Deutschland dauert eine Wahlperiode des Bundestages in der Regel vier Jahre.
„Wahlperiode“ ist ein zusammengesetztes Nomen aus „die Wahl“ und „die Periode“. Es bezeichnet also direkt den Zeitraum, der mit einer Wahl beginnt.
Die aktuelle Wahlperiode neigt sich dem Ende zu.
Dieses Wort wird fast ausschließlich im politischen Kontext für den Amtszeitraum von gewählten Gremien wie Parlamenten oder Räten verwendet.
Die Regierung möchte das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschieden.
Oft wird mit dem Genitiv präzisiert, um welches Gremium es sich handelt, zum Beispiel „die Wahlperiode des Bundestages“ oder „die Wahlperiode des Europäischen Parlaments“.
Die nächste Wahlperiode des Stadtrats beginnt im September.
Die Amtszeit gehört zu einer Person, die ein öffentliches Amt oder eine offizielle Funktion innehat. Die Wahlperiode gehört dagegen zu einem gewählten politischen Gremium. Beim Gemeinderat spricht man daher von der Wahlperiode, beim Bürgermeister von der Amtszeit.

Die Wahlperiode des Gemeinderats beträgt laut Satzung fünf Jahre.
Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt laut Satzung sechs Jahre.