
die Amtszeit
Der gesetzlich oder satzungsgemäß festgelegte Zeitraum, für den eine Person ein öffentliches Amt oder eine offizielle Funktion innehat.
Die Amtszeit des Bürgermeisters endet im nächsten Frühjahr.
Amtszeit
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Der gesetzlich oder satzungsgemäß festgelegte Zeitraum, für den eine Person ein öffentliches Amt oder eine offizielle Funktion innehat.
Die Amtszeit des Bürgermeisters endet im nächsten Frühjahr.
„Die Amtszeit“ ist ein zusammengesetztes Nomen aus „das Amt“ (eine offizielle Position) und „die Zeit“. Es beschreibt also wörtlich die Zeit, in der jemand ein Amt innehat.
Er bewirbt sich um das Amt des Schatzmeisters.
Häufige Formulierungen sind „eine Amtszeit beginnt“ oder „endet“. Man spricht auch davon, „während seiner/ihrer Amtszeit“ etwas zu tun oder „für eine weitere Amtszeit“ zu kandidieren.
Während seiner ersten Amtszeit wurden viele neue Gesetze verabschiedet.
Dieses Wort wird fast ausschließlich im Kontext von Politik und offiziellen Funktionen verwendet. Es bezieht sich auf Personen wie Präsidenten, Kanzler, Bürgermeister oder Vorstandsmitglieder.
Die Kanzlerin wurde für eine vierte Amtszeit wiedergewählt.
Die Amtszeit gehört zu einer Person, die ein öffentliches Amt oder eine offizielle Funktion innehat. Die Wahlperiode gehört dagegen zu einem gewählten politischen Gremium. Beim Gemeinderat spricht man daher von der Wahlperiode, beim Bürgermeister von der Amtszeit.

Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt laut Satzung sechs Jahre.
Die Wahlperiode des Gemeinderats beträgt laut Satzung fünf Jahre.