die Amtszeit
Der gesetzlich oder satzungsgemäß festgelegte Zeitraum, für den eine Person ein öffentliches Amt oder eine offizielle Funktion innehat.
Die Amtszeit des Bürgermeisters endet im nächsten Frühjahr.

Amtszeit
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Der gesetzlich oder satzungsgemäß festgelegte Zeitraum, für den eine Person ein öffentliches Amt oder eine offizielle Funktion innehat.
Die Amtszeit des Bürgermeisters endet im nächsten Frühjahr.

„Die Amtszeit“ ist ein zusammengesetztes Nomen aus „das Amt“ (eine offizielle Position) und „die Zeit“. Es beschreibt also wörtlich die Zeit, in der jemand ein Amt innehat.
Er bewirbt sich um das Amt des Schatzmeisters.
Häufige Formulierungen sind „eine Amtszeit beginnt“ oder „endet“. Man spricht auch davon, „während seiner/ihrer Amtszeit“ etwas zu tun oder „für eine weitere Amtszeit“ zu kandidieren.
Während seiner ersten Amtszeit wurden viele neue Gesetze verabschiedet.
Dieses Wort wird fast ausschließlich im Kontext von Politik und offiziellen Funktionen verwendet. Es bezieht sich auf Personen wie Präsidenten, Kanzler, Bürgermeister oder Vorstandsmitglieder.
Die Kanzlerin wurde für eine vierte Amtszeit wiedergewählt.
„das Amt“ und „die Amtszeit“ können beide die Zeit meinen, in der jemand eine offizielle Funktion hat. „die Amtszeit“ nennt diesen Zeitraum direkt und eindeutig. „das Amt“ kann in diesem Zusammenhang auch auf die Zeit in der Funktion hinweisen, besonders in Wendungen wie „im Amt sein“ oder „nach Jahren im Amt“. Es kann aber auch die Position selbst oder eine Behörde meinen. Deshalb kann es verwirren. Wenn du klar über die Dauer sprechen willst, ist „Amtszeit“ genauer.

Ihre Amtszeit endet im nächsten Frühjahr.
Nach acht Jahren im Amt tritt der Präsident zurück.