die Zeugin
Eine Frau, die ein Ereignis (oft einen Unfall oder eine Straftat) beobachtet hat und darüber vor Gericht oder bei der Polizei aussagen kann.
Die Zeugin konnte den Fluchtwagen genau beschreiben.

Zeugin
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Eine Frau, die ein Ereignis (oft einen Unfall oder eine Straftat) beobachtet hat und darüber vor Gericht oder bei der Polizei aussagen kann.
Die Zeugin konnte den Fluchtwagen genau beschreiben.

„Die Zeugin“ ist die weibliche Form von „der Zeuge“ (männlicher Zeuge). Beide Wörter gehören zum Verb „bezeugen“ (etwas bestätigen) und dem Nomen „das Zeugnis“ (die Aussage oder ein Dokument).
Der Zeuge und die Zeugin machten unterschiedliche Aussagen.
Die Bedeutung erkennen Sie am Kontext: Wörter wie „Polizei“, „Gericht“ oder „Unfall“ deuten auf die Zeugin einer Straftat hin. Wörter wie „Hochzeit“, „Standesamt“ oder „unterschreiben“ weisen auf die Zeugin bei einem formellen Akt hin.
Die Polizei befragt eine Zeugin des Banküberfalls.
Im juristischen Kontext wird eine Zeugin oft „vernommen“ oder „vorgeladen“. Ihre mündliche oder schriftliche Information heißt „die Aussage“.
Die Zeugin wurde vom Richter zu den Ereignissen vernommen.
Bei formellen Akten wie einer Hochzeit ist die typische Formulierung „Zeugin sein“. Die Aufgabe der Zeugin ist es, das Ereignis mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Meine beste Freundin wird bei meiner Hochzeit meine Zeugin sein.