
die Zulage
Ein zusätzlicher Geldbetrag, der über das Grundgehalt oder den Grundlohn hinaus für besondere Leistungen, Erschwernisse (z.B. Nachtarbeit) oder als sozialer Ausgleich (z.B. Kinderzulage) gezahlt wird.
Für die Arbeit an Feiertagen erhalten die Mitarbeiter eine steuerfreie Zulage von 50 Prozent.
