zustehend
Beschreibt etwas, worauf eine Person einen rechtlichen oder moralischen Anspruch hat. Es gehört einem rechtmäßig.
Sie forderte den ihr zustehenden Anteil am Erbe.

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Beschreibt etwas, worauf eine Person einen rechtlichen oder moralischen Anspruch hat. Es gehört einem rechtmäßig.
Sie forderte den ihr zustehenden Anteil am Erbe.

„Zustehend“ ist das Partizip I des trennbaren Verbs „zustehen“. Dieses Verb bedeutet, dass jemandem etwas rechtmäßig gehört oder zusteht. Das Partizip wird wie ein Adjektiv verwendet.
Das ist der Lohn, der den Arbeitern zusteht.
Die Person, die einen Anspruch auf etwas hat, steht immer im Dativ. Das ist die wichtigste grammatische Regel für dieses Wort.
Er hat den ihm zustehenden Urlaub noch nicht genommen.
Das Wort „zustehend“ wird fast immer attributiv verwendet, das heißt, es steht vor einem Nomen und wird wie ein normales Adjektiv dekliniert.
Jeder Mitarbeiter erhält den ihm zustehenden Bonus am Jahresende.
Dieses Wort gehört eher zur formellen Sprache, insbesondere zur Rechts- und Verwaltungssprache. Man findet es oft in Verträgen, Gesetzen oder offiziellen Dokumenten.
Die Klägerin verlangt den ihr zustehenden Schadensersatz.
„berechtigt“ und „zustehend“ haben beide mit einem Anspruch oder Recht zu tun. „berechtigt“ beschreibt meist die Person: Jemand hat das Recht oder die Erlaubnis, etwas zu tun oder zu bekommen. „zustehend“ beschreibt eher die Sache, auf die jemand Anspruch hat, zum Beispiel Geld, Urlaub oder Hilfe. Deshalb sagt man oft „eine berechtigte Person“, aber „der zustehende Betrag“. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide rechtlich oder moralisch klingen. Praktisch ist: „berechtigt“ fragt eher „Wer darf das?“, „zustehend“ fragt eher „Was steht jemandem zu?“.

Nach dem Fehler hat sie den ihr zustehenden Betrag zurückbekommen.
Du bist berechtigt, die Unterlagen im Büro abzuholen.