
zustehend
Beschreibt etwas, worauf eine Person einen rechtlichen oder moralischen Anspruch hat. Es gehört einem rechtmäßig.
Sie forderte den ihr zustehenden Anteil am Erbe.
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Beschreibt etwas, worauf eine Person einen rechtlichen oder moralischen Anspruch hat. Es gehört einem rechtmäßig.
Sie forderte den ihr zustehenden Anteil am Erbe.
„Zustehend“ ist das Partizip I des trennbaren Verbs „zustehen“. Dieses Verb bedeutet, dass jemandem etwas rechtmäßig gehört oder zusteht. Das Partizip wird wie ein Adjektiv verwendet.
Das ist der Lohn, der den Arbeitern zusteht.
Die Person, die einen Anspruch auf etwas hat, steht immer im Dativ. Das ist die wichtigste grammatische Regel für dieses Wort.
Er hat den ihm zustehenden Urlaub noch nicht genommen.
Das Wort „zustehend“ wird fast immer attributiv verwendet, das heißt, es steht vor einem Nomen und wird wie ein normales Adjektiv dekliniert.
Jeder Mitarbeiter erhält den ihm zustehenden Bonus am Jahresende.
Dieses Wort gehört eher zur formellen Sprache, insbesondere zur Rechts- und Verwaltungssprache. Man findet es oft in Verträgen, Gesetzen oder offiziellen Dokumenten.
Die Klägerin verlangt den ihr zustehenden Schadensersatz.
Berechtigt und zustehend können beide bei einem Anspruch auf eine Leistung vorkommen. Berechtigt beschreibt vor allem die Person und ihr Recht, etwas zu verlangen; zustehend beschreibt die Leistung oder Sache, auf die dieser Anspruch besteht. Für die Person passt berechtigt, für die konkrete Leistung zustehend.

Nach dem Vertrag ist die Rückzahlung der Kundin zustehend.
Nach dem Vertrag ist die Kundin berechtigt, eine Rückzahlung zu verlangen.