
das Ärgernis
Eine Sache, eine Person oder ein Umstand, der Ärger, Unmut oder Verärgerung hervorruft.
Der ständige Baulärm ist ein großes Ärgernis für die Anwohner.
Ärgernis
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Eine Sache, eine Person oder ein Umstand, der Ärger, Unmut oder Verärgerung hervorruft.
Der ständige Baulärm ist ein großes Ärgernis für die Anwohner.

Eine Handlung, die in der Öffentlichkeit Anstoß erregt und als störend oder unanständig empfunden wird. Oft in der Wendung „öffentliches Ärgernis erregen“.
Sein lautes und aggressives Verhalten in der Bahn erregte öffentliches Ärgernis.
„Das Ärgernis“ gehört zur Wortfamilie des Verbs „ärgern“. Das Suffix „-nis“ bildet hier ein Nomen, das die Sache oder den Umstand beschreibt, der Ärger verursacht.
Die Verspätung des Zuges war ein Ärgernis für alle Pendler.
Das Wort „Ärgernis“ wird vor allem in der Schriftsprache oder in einem formelleren Stil verwendet. Es klingt gehobener als alltägliche Ausdrücke für Ärger.
Der Müll auf der Straße stellt ein hygienisches Ärgernis dar.
Wenn man ausdrücken möchte, für wen etwas ein Ärgernis ist, verwendet man die Präposition „für“ gefolgt vom Akkusativ.
Die laute Musik in der Nacht war ein Ärgernis für die Nachbarn.
In der Bedeutung „Anstoß erregen“ wird das Wort fast immer in der festen Wendung „öffentliches Ärgernis erregen“ gebraucht. Diese Formulierung ist typisch für juristische oder behördliche Kontexte.
Durch sein Verhalten auf dem Marktplatz erregte der Mann öffentliches Ärgernis.
Bei öffentlichem Fehlverhalten bezeichnet Anstoß in der Wendung „Anstoß erregen“ die ausgelöste Empörung oder Ablehnung. Ärgernis bezeichnet dagegen die störende oder als unanständig empfundene Handlung selbst. Die Handlung ist also das Ärgernis und erregt bei anderen Anstoß.

Die beleidigende Vorführung galt vielen Zuschauern als öffentliches Ärgernis.
Die beleidigende Vorführung erregte bei vielen Zuschauern Anstoß.