
anwendbar
Geeignet oder passend, um in einer bestimmten Situation oder für einen bestimmten Zweck genutzt oder eingesetzt zu werden.
Diese Regel ist nur auf volljährige Personen anwendbar.
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Geeignet oder passend, um in einer bestimmten Situation oder für einen bestimmten Zweck genutzt oder eingesetzt zu werden.
Diese Regel ist nur auf volljährige Personen anwendbar.
Das Wort besteht aus dem Verbstamm „anwend-“ (von „anwenden“) und der Endung „-bar“. Die Endung „-bar“ bedeutet, dass etwas getan werden kann. „Anwendbar“ heißt also wörtlich „kann angewendet werden“.
Die Theorie ist in der Praxis nicht immer direkt anwendbar.
Sehr oft wird „anwendbar“ mit der Präposition „auf“ und dem Akkusativ verwendet, um zu sagen, worauf sich die Anwendbarkeit bezieht.
Das neue Gesetz ist nicht auf bereits bestehende Verträge anwendbar.
Das Adjektiv wird häufig in formalen, technischen oder rechtlichen Kontexten benutzt. Typische Nomen, die „anwendbar“ sind, sind: eine Regel, ein Gesetz, eine Methode oder eine Vorschrift.
Wir suchen nach einer anwendbaren Lösung für dieses Problem.
Geeignet bewertet allgemein, ob eine Methode zu einem Zweck oder einer Situation passt. Anwendbar betont, dass sie unter den konkreten Bedingungen tatsächlich eingesetzt werden kann. Bei einer allgemeinen Zweckbewertung passt geeignet, bei der praktischen Einsatzmöglichkeit anwendbar.

Die Methode ist in diesem Sprachunterricht ohne zusätzliche Geräte anwendbar.
Die Methode ist für einen abwechslungsreichen Sprachunterricht geeignet.