
die Approbation
Die staatliche Zulassung zur Ausübung eines akademischen Heilberufs, insbesondere als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut in Deutschland. Sie ist die Voraussetzung, um den Beruf selbstständig und eigenverantwortlich ausüben zu dürfen.
Nach erfolgreichem Abschluss ihres Medizinstudiums erhielt sie die Approbation als Ärztin.
