
die Arbeitnehmerin
Eine Frau, die aufgrund eines Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber arbeitet und dafür Lohn oder Gehalt erhält.
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Arbeitnehmerin
die Arbeitnehmerin, die Arbeitnehmerinnen
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Eine Frau, die aufgrund eines Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber arbeitet und dafür Lohn oder Gehalt erhält.
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf bezahlten Urlaub.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Arbeitnehmerinnen |
| Genitiv | der Arbeitnehmerin |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Arbeitnehmerin | die Arbeitnehmerinnen |
| Akkusativ | die Arbeitnehmerin | die Arbeitnehmerinnen |
| Dativ | der Arbeitnehmerin | den Arbeitnehmerinnen |
| Genitiv | der Arbeitnehmerin | der Arbeitnehmerinnen |
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Mit „Arbeitnehmerin“ stehen häufig Verben und Nomen aus dem Arbeitsrecht: Eine Arbeitnehmerin wird beschäftigt oder eingestellt, und sie hat bestimmte Rechte und Pflichten.
Das Unternehmen beschäftigt mehr als hundert Arbeitnehmerinnen.
Die Arbeitnehmerin muss ihre Rechte kennen.
Für die rechtliche Stellung steht oft „als“: als Arbeitnehmerin beschäftigt sein oder als Arbeitnehmerin gelten. Der Arbeitsplatz wird häufig mit „bei“ plus Dativ und der Vertragspartner mit „für“ plus Akkusativ genannt.
Sie ist als Arbeitnehmerin bei einem internationalen Unternehmen beschäftigt.
Die Arbeitnehmerin arbeitet für einen privaten Arbeitgeber.
„Arbeitnehmerin“ ist besonders in rechtlichen, wirtschaftlichen und administrativen Texten gebräuchlich. Das Wort wird auch verwendet, wenn das Geschlecht der beschäftigten Person ausdrücklich genannt werden soll.
Die Arbeitnehmerin erhält eine schriftliche Bestätigung ihres Beschäftigungsverhältnisses.