
die Ausnahmeregelung
Eine Regel oder rechtliche Bestimmung, die in besonderen Fällen eine Abweichung von einer allgemeinen Regel erlaubt.
Für Menschen mit Behinderung gilt eine besondere Ausnahmeregelung.
Ausnahmeregelung
die Ausnahmeregelung, die Ausnahmeregelungen
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Eine Regel oder rechtliche Bestimmung, die in besonderen Fällen eine Abweichung von einer allgemeinen Regel erlaubt.
Für Menschen mit Behinderung gilt eine besondere Ausnahmeregelung.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Ausnahmeregelungen |
| Genitiv | der Ausnahmeregelung |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Ausnahmeregelung | die Ausnahmeregelungen |
| Akkusativ | die Ausnahmeregelung | die Ausnahmeregelungen |
| Dativ | der Ausnahmeregelung | den Ausnahmeregelungen |
| Genitiv | der Ausnahmeregelung | der Ausnahmeregelungen |
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„Ausnahmeregelung“ setzt sich aus „Ausnahme“ und „Regelung“ zusammen. Gemeint ist also eine Regelung für einen besonderen Fall, der von der allgemeinen Regel abweicht.
Die Ausnahmeregelung betrifft nur Familien mit mehreren Kindern.
Häufig steht „Ausnahmeregelung“ mit Verben wie „gelten“, „vorsehen“ oder „schaffen“. Typische Muster sind „eine Ausnahmeregelung gilt für …“ und „eine Ausnahmeregelung vorsehen“.
Die Ausnahmeregelung gilt nur für Beschäftigte im Schichtdienst.
Der neue Vertrag sieht eine Ausnahmeregelung für Härtefälle vor.
„Ausnahmeregelung“ gehört vor allem zur Verwaltungs-, Rechts- und Amtssprache. Im Alltag erscheint das Wort besonders dann, wenn über offizielle Vorschriften oder Genehmigungen gesprochen wird.
Die Behörde prüft derzeit, ob eine Ausnahmeregelung möglich ist.