beabsichtigt
Mit Absicht oder Vorsatz geschehend; gewollt und geplant.
Die provokante Äußerung des Politikers war voll beabsichtigt, um eine Debatte auszulösen.

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Mit Absicht oder Vorsatz geschehend; gewollt und geplant.
Die provokante Äußerung des Politikers war voll beabsichtigt, um eine Debatte auszulösen.

„Beabsichtigt“ ist das Partizip II des Verbs „beabsichtigen“. Dieses Verb leitet sich vom Nomen „die Absicht“ ab und bedeutet „eine Absicht haben“ oder „etwas planen“.
Ich habe nicht beabsichtigt, Sie zu stören.
Die Position im Satz deutet oft auf die Bedeutung hin. Steht „beabsichtigt“ allein am Satzende (prädikativ), bedeutet es „gewollt“. Steht es vor einem Nomen (attributiv), bedeutet es „dafür bestimmt“.
Die Pause war nicht beabsichtigt, sondern eine technische Notwendigkeit.
Wenn es vor einem Nomen steht, wird „beabsichtigt“ oft mit Zielen oder Personen kombiniert. Typisch sind „der beabsichtigte Zweck“, „das beabsichtigte Ziel“ oder „der beabsichtigte Nutzer“.
Leider wurde der beabsichtigte Zweck des Projekts nicht erreicht.
„bestimmt“ und „beabsichtigt“ können beide mit einem Zweck oder einer Absicht zu tun haben. In „für etwas bestimmt“ meint „bestimmt“, dass etwas für einen Zweck vorgesehen ist. „beabsichtigt“ betont stärker, dass etwas gewollt oder geplant ist. Außerdem kann „bestimmt“ auch als Adverb „sicherlich“ bedeuten; dann hat es nichts mit Absicht zu tun. Deshalb kann man die Wörter leicht verwechseln. „Das war bestimmt ein Fehler“ heißt: Das war sicher ein Fehler. „Das war beabsichtigt“ heißt: Es war mit Absicht so geplant.

Die Änderung im Plan war beabsichtigt, weil das Team mehr Zeit braucht.
Dieser Raum ist für ruhige Gespräche bestimmt.