
befugen
Jemandem das Recht oder die Erlaubnis geben, etwas zu tun; jemanden zu etwas berechtigen. Das Verb wird meist in formellen oder juristischen Texten verwendet.
Die Vollmacht befugt sie, den Vertrag zu unterzeichnen.
befugen – befugte – hat befugt
Loading your saved state.

Jemandem das Recht oder die Erlaubnis geben, etwas zu tun; jemanden zu etwas berechtigen. Das Verb wird meist in formellen oder juristischen Texten verwendet.
Die Vollmacht befugt sie, den Vertrag zu unterzeichnen.
| ich | befuge |
|---|---|
| du | befugst |
| er/sie/es | befugt |
| wir | befugen |
| ihr | befugt |
| sie | befugen |
| ich | befugte |
|---|---|
| du | befugtest |
| er/sie/es | befugte |
| wir | befugten |
| ihr | befugtet |
| sie | befugten |
| ich | habe befugt |
|---|---|
| du | hast befugt |
| er/sie/es | hat befugt |
| wir | haben befugt |
| ihr | habt befugt |
| sie | haben befugt |
| du | befug! befuge! |
|---|---|
| ihr | befugt! |
| Sie | befugen Sie! |
| ich | hatte befugt |
|---|---|
| du | hattest befugt |
| er/sie/es | hatte befugt |
| wir | hatten befugt |
| ihr | hattet befugt |
| sie | hatten befugt |
| ich | werde befugen |
|---|---|
| du | wirst befugen |
| er/sie/es | wird befugen |
| wir | werden befugen |
| ihr | werdet befugen |
| sie | werden befugen |
| ich | befuge |
|---|---|
| du | befugest |
| er/sie/es | befuge |
| wir | befugen |
| ihr | befuget |
| sie | befugen |
Für die indirekte Rede.
| ich | befugte |
|---|---|
| du | befugtest |
| er/sie/es | befugte |
| wir | befugten |
| ihr | befugtet |
| sie | befugten |
Für Wünsche und „würde“.
| Infinitiv | befugen |
|---|---|
| mit zu | zu befugen |
| Partizip I | befugend |
| Partizip II | befugt |
„Befugen“ steht häufig mit einer Person im Akkusativ und „zu“ plus Dativ: jemanden zu etwas befugen. Möglich ist auch die Konstruktion mit Infinitiv und „zu“: jemanden befugen, etwas zu tun.
Die Satzung befugt den Vorstand zur Aufnahme neuer Mitglieder.
Der Verwaltungsrat befugt den Projektleiter, im Namen der Gesellschaft mit Lieferanten zu verhandeln.
Sehr häufig wird das Partizip „befugt“ mit „sein“ verwendet, um eine bestehende Berechtigung oder eine offizielle Zuständigkeit auszudrücken. Danach steht oft ein Infinitiv mit „zu“.
Nur die Abteilungsleiterin ist befugt, die Auszahlung zu genehmigen.
Typische Verbindungen sind „jemanden zur Unterzeichnung befugen“, „jemanden zur Vertretung befugen“ und „jemanden zur Auskunftserteilung befugen“. Als Subjekte stehen oft eine Vollmacht, ein Gesetz oder eine Satzung.
Das Gesetz befugt die Behörde zur Kontrolle der Unterlagen.