
befugt
Die offizielle Erlaubnis oder das Recht habend, etwas zu tun.
Nur der Geschäftsführer ist befugt, solche Verträge zu unterschreiben.
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Die offizielle Erlaubnis oder das Recht habend, etwas zu tun.
Nur der Geschäftsführer ist befugt, solche Verträge zu unterschreiben.
„Befugt“ wird sehr oft in der Konstruktion „befugt sein, etwas zu tun“ verwendet. Es folgt also ein Infinitiv mit „zu“, der die konkrete Handlung beschreibt, für die die Erlaubnis gilt.
Der Sicherheitsdienst ist befugt, die Taschen zu kontrollieren.
Dieses Wort gehört zur formellen Sprache und wird hauptsächlich im beruflichen, rechtlichen oder behördlichen Kontext verwendet. In der Alltagssprache würde man eher „dürfen“ oder „die Erlaubnis haben“ benutzen.
Laut Vertrag ist er nicht befugt, Untermieter aufzunehmen.
„Befugt“ gehört zur Wortfamilie von „die Befugnis“ (die Berechtigung, die Kompetenz). Das Gegenteil ist „unbefugt“, was oft auf Warnschildern zu finden ist (z.B. „Unbefugten ist der Zutritt verboten“).
Das Betreten der Baustelle ist für Unbefugte strengstens verboten.
Zuständig beschreibt, wessen offizieller Aufgabenbereich eine Angelegenheit ist. Befugt beschreibt, wer die offizielle Erlaubnis oder das Recht zu einer bestimmten Handlung hat. Eine Person kann für ein Thema zuständig sein, ohne jede damit verbundene Entscheidung selbst treffen zu dürfen.

Nur die Abteilungsleiterin ist befugt, eine Erstattung für die falsche Rechnung zu genehmigen.
Die Mitarbeiterin ist für Beschwerden über falsche Rechnungen zuständig.