befugt
Die offizielle Erlaubnis oder das Recht habend, etwas zu tun.
Nur der Geschäftsführer ist befugt, solche Verträge zu unterschreiben.

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Die offizielle Erlaubnis oder das Recht habend, etwas zu tun.
Nur der Geschäftsführer ist befugt, solche Verträge zu unterschreiben.

„Befugt“ wird sehr oft in der Konstruktion „befugt sein, etwas zu tun“ verwendet. Es folgt also ein Infinitiv mit „zu“, der die konkrete Handlung beschreibt, für die die Erlaubnis gilt.
Der Sicherheitsdienst ist befugt, die Taschen zu kontrollieren.
Dieses Wort gehört zur formellen Sprache und wird hauptsächlich im beruflichen, rechtlichen oder behördlichen Kontext verwendet. In der Alltagssprache würde man eher „dürfen“ oder „die Erlaubnis haben“ benutzen.
Laut Vertrag ist er nicht befugt, Untermieter aufzunehmen.
„Befugt“ gehört zur Wortfamilie von „die Befugnis“ (die Berechtigung, die Kompetenz). Das Gegenteil ist „unbefugt“, was oft auf Warnschildern zu finden ist (z.B. „Unbefugten ist der Zutritt verboten“).
Das Betreten der Baustelle ist für Unbefugte strengstens verboten.
„zuständig“ und „befugt“ haben beide mit offiziellen Rollen zu tun. „zuständig“ bedeutet, dass jemand für eine Aufgabe oder einen Bereich verantwortlich ist. „befugt“ bedeutet, dass jemand offiziell die Erlaubnis oder das Recht hat, etwas zu tun. Die Wörter können verwechselt werden, weil eine zuständige Person oft auch befugt ist. Das ist aber nicht immer gleich: Man kann für eine Aufgabe zuständig sein, aber bestimmte Entscheidungen nicht treffen dürfen. „zuständig“ passt bei Verantwortung, „befugt“ bei Erlaubnis oder Entscheidungsrecht.

Ihr seid nicht befugt, nach der Arbeit die gesperrten Dateien zu öffnen.
Im Gespräch erklärt sie, wer für die Vorbereitung des Festes zuständig ist.