besagt
Bezieht sich auf eine Person oder Sache, die bereits zuvor im Gespräch oder Text erwähnt wurde.
Der besagte Brief wurde nie abgeschickt.

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Bezieht sich auf eine Person oder Sache, die bereits zuvor im Gespräch oder Text erwähnt wurde.
Der besagte Brief wurde nie abgeschickt.

„Besagt“ ist das Partizip II des Verbs „besagen“ (etwas aussagen, bedeuten). Es bedeutet wörtlich „das, was bereits gesagt wurde“ und verweist so auf etwas zuvor Genanntes.
Der Experte bestätigte die Echtheit des besagten Dokuments.
Das Wort „besagt“ wird fast immer als Adjektiv direkt vor einem Nomen verwendet und muss dekliniert werden. Eine prädikative Verwendung (z. B. „Der Brief ist besagt.“) ist nicht üblich.
Die besagte Person war zum Zeitpunkt des Anrufs nicht im Haus.
„Besagt“ gehört eher zur geschriebenen, formellen oder offiziellen Sprache. Man findet es häufig in Berichten, Protokollen oder juristischen Texten, um Klarheit zu schaffen.
Am besagten Tag war der Angeklagte nachweislich in einer anderen Stadt.
„genannt“ und „besagt“ können beide auf etwas verweisen, das schon vorher erwähnt wurde. „genannt“ ist neutral und im Alltag gut verständlich. Es passt für Namen, Personen, Dinge oder Begriffe. „besagt“ bedeutet hier etwa „gerade erwähnt“, klingt aber deutlich formeller und etwas altertümlich. Man findet es eher in Texten oder in festen Formulierungen wie „besagte Person“. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide zurückverweisen. Im normalen Gespräch ist „genannt“ meist natürlicher. „besagt“ passt eher, wenn ein Text sehr genau oder offiziell klingen soll.

Der besagte Kurs hat am Montag doch nicht stattgefunden.
Die genannte Gruppe trifft sich jeden Mittwoch im Gemeindehaus.