
besagt
Bezieht sich auf eine Person oder Sache, die bereits zuvor im Gespräch oder Text erwähnt wurde.
Der besagte Brief wurde nie abgeschickt.
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Bezieht sich auf eine Person oder Sache, die bereits zuvor im Gespräch oder Text erwähnt wurde.
Der besagte Brief wurde nie abgeschickt.
„Besagt“ ist das Partizip II des Verbs „besagen“ (etwas aussagen, bedeuten). Es bedeutet wörtlich „das, was bereits gesagt wurde“ und verweist so auf etwas zuvor Genanntes.
Der Experte bestätigte die Echtheit des besagten Dokuments.
Das Wort „besagt“ wird fast immer als Adjektiv direkt vor einem Nomen verwendet und muss dekliniert werden. Eine prädikative Verwendung (z. B. „Der Brief ist besagt.“) ist nicht üblich.
Die besagte Person war zum Zeitpunkt des Anrufs nicht im Haus.
„Besagt“ gehört eher zur geschriebenen, formellen oder offiziellen Sprache. Man findet es häufig in Berichten, Protokollen oder juristischen Texten, um Klarheit zu schaffen.
Am besagten Tag war der Angeklagte nachweislich in einer anderen Stadt.
Beide Wörter können auf eine bereits im Text oder Gespräch erwähnte Sache verweisen. „Genannt“ klingt neutral und kann die Sache gezielt benennen, während „besagt“ stärker an den vorherigen Text gebunden ist und oft distanzierter wirkt. Verwende „genannt“ für eine normale Bezeichnung und „besagt“ für einen formelleren Rückverweis.

Die besagte Regel steht auch in der Einladung.
Der genannte Termin steht auch in der Einladung.