
die Bewährungsstrafe
Eine gerichtlich verhängte Strafe (meist eine Freiheitsstrafe), deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wird. Das bedeutet, der Verurteilte muss nicht ins Gefängnis, solange er sich innerhalb einer bestimmten Frist straffrei verhält.
Der Ersttäter wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
