
die Beweislast
Die rechtliche Verpflichtung in einem Gerichtsverfahren, die Tatsachen zu beweisen, auf die man sich zur Begründung seines Anspruchs oder seiner Verteidigung beruft.
Im Strafrecht liegt die Beweislast grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft, die dem Angeklagten die Schuld nachweisen muss.