
das Abbiegen
Das Ändern der Fahrtrichtung, besonders im Straßenverkehr, indem man in eine andere Straße oder Richtung fährt.
Beim Abbiegen muss sie auf die Fußgänger achten.
Abbiegen
das Abbiegen
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Das Ändern der Fahrtrichtung, besonders im Straßenverkehr, indem man in eine andere Straße oder Richtung fährt.
Beim Abbiegen muss sie auf die Fußgänger achten.
| Genus | neutral das |
|---|---|
| Genitiv | des Abbiegens |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Abbiegen | – |
| Akkusativ | das Abbiegen | – |
| Dativ | dem Abbiegen | – |
| Genitiv | des Abbiegens | – |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Abbiegen“ ist der als Nomen verwendete Infinitiv des Verbs „abbiegen“. So lässt sich die Handlung selbst zum Thema eines Satzes machen, etwa mit „Das Abbiegen erfordert …“.
Das Abbiegen erfordert an dieser Kreuzung besondere Vorsicht.
Mit „beim Abbiegen“ beschreibt man, was während des Vorgangs passiert oder zu beachten ist. „Vor dem Abbiegen“ bezeichnet den Zeitpunkt davor, „nach dem Abbiegen“ den Zeitpunkt danach.
Beim Abbiegen darfst du den Radweg nicht blockieren.
Vor dem Abbiegen musst du rechtzeitig blinken.
Nach dem Abbiegen liegt die Apotheke auf der rechten Seite.
Die Richtung steht häufig direkt hinter dem Nomen: „das Abbiegen nach links“ oder „das Abbiegen nach rechts“. Bei Verkehrsregeln sind die Verbindungen „Abbiegen ist erlaubt“ und „Abbiegen ist verboten“ typisch.
Das Abbiegen nach links ist an dieser Kreuzung verboten.