das Delikt
Eine strafbare Handlung oder ein Vergehen gegen ein Gesetz. Dieser Begriff wird vor allem in der Rechtssprache verwendet.
Diebstahl ist ein strafrechtliches Delikt, das mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

Delikt
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Eine strafbare Handlung oder ein Vergehen gegen ein Gesetz. Dieser Begriff wird vor allem in der Rechtssprache verwendet.
Diebstahl ist ein strafrechtliches Delikt, das mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

„Delikt“ ist ein formeller Begriff aus der Rechts- und Polizeisprache. Im normalen Alltag wird es selten verwendet.
Die Polizei untersucht das Delikt und sucht nach Zeugen.
Häufige Verben in Verbindung mit „Delikt“ sind „ein Delikt begehen“, „ein Delikt aufklären“ oder „jemanden wegen eines Delikts anzeigen“.
Er wurde beschuldigt, ein schweres Delikt begangen zu haben.
„Delikt“ wird oft als zweiter Teil von zusammengesetzten Nomen verwendet, um die Art der Straftat zu spezifizieren. Typische Beispiele sind „Eigentumsdelikt“, „Gewaltdelikt“ oder „Verkehrsdelikt“.
Fahren unter Alkoholeinfluss ist ein schweres Verkehrsdelikt.
In der formellen Rechtssprache wird „Delikt“ oft mit dem Genitiv verwendet, um eine Zugehörigkeit oder einen Grund auszudrücken. Zum Beispiel: „Er wurde eines Delikts überführt.“
Der Angeklagte wurde des Betrugsdelikts für schuldig befunden.
„das Verbrechen“ und „das Delikt“ können beide eine strafbare Handlung meinen. „Verbrechen“ klingt im Alltag stark und ernst; man denkt an schwere Fälle. „Delikt“ ist sachlicher und kommt besonders in Recht, Polizei oder Verwaltung vor. Es kann auch weniger schwere strafbare Handlungen bezeichnen. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide juristisch wirken. In normalen Gesprächen ist „Verbrechen“ verständlicher, wenn es um eine schwere Tat geht. In offiziellen Texten oder bei genauer rechtlicher Sprache ist „Delikt“ natürlicher.

Die Polizei ordnet das Delikt als Diebstahl ein.
Die Zeugin konnte wichtige Hinweise zu dem Verbrechen geben.