
der Denkmalschutz
Die Gesamtheit der Maßnahmen und Gesetze zum Schutz und zur Erhaltung von Kulturdenkmälern wie alten Gebäuden, Statuen oder historischen Stätten.
Das alte Rathaus steht unter Denkmalschutz und darf nicht einfach umgebaut werden.
Denkmalschutz
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Die Gesamtheit der Maßnahmen und Gesetze zum Schutz und zur Erhaltung von Kulturdenkmälern wie alten Gebäuden, Statuen oder historischen Stätten.
Das alte Rathaus steht unter Denkmalschutz und darf nicht einfach umgebaut werden.
Das Wort setzt sich aus „Denkmal“ und „Schutz“ zusammen. Ein Denkmal ist wörtlich ein „Mal zum Denken“, also ein Zeichen zur Erinnerung. Der Denkmalschutz ist also der Schutz dieser Erinnerungszeichen.
Ohne den Denkmalschutz wären viele historische Gebäude bereits abgerissen worden.
Eine sehr häufige und wichtige Wendung ist „unter Denkmalschutz stehen“. Sie beschreibt den Zustand, dass ein Gebäude oder Objekt gesetzlich geschützt ist.
Die alte Brücke steht seit 1980 unter Denkmalschutz.
Neben „stehen“ wird oft das Verb „stellen“ verwendet. „Etwas unter Denkmalschutz stellen“ ist der aktive Prozess, bei dem eine Behörde den Schutz für ein Objekt offiziell beschließt.
Die Stadt will das historische Fabrikgebäude unter Denkmalschutz stellen lassen.
Der Denkmalschutz betont Gesetze und andere Maßnahmen, die Kulturdenkmäler schützen. Die Denkmalpflege umfasst ebenfalls rechtliche Aspekte, richtet den Blick aber stärker auf die fachliche und praktische Betreuung und Erhaltung eines Denkmals.

Der Denkmalschutz verhindert den Abriss des historischen Rathauses.
Die Denkmalpflege sorgt für die fachgerechte Restaurierung des historischen Rathauses.