die Eheschließung
Der formelle, rechtliche Akt des Heiratens, der meist auf dem Standesamt stattfindet.
Die Eheschließung ist für den 15. Mai im Rathaus geplant.

Eheschließung
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Der formelle, rechtliche Akt des Heiratens, der meist auf dem Standesamt stattfindet.
Die Eheschließung ist für den 15. Mai im Rathaus geplant.

Das Wort besteht aus „Ehe“ (Heirat) und „Schließung“ (Abschluss). Es beschreibt den Akt, bei dem eine Ehe wie ein Vertrag formell „geschlossen“ wird.
Für die Eheschließung benötigt man mehrere Dokumente.
„Eheschließung“ ist ein offizieller, bürokratischer Begriff. Man findet ihn vor allem in amtlichen Dokumenten, auf dem Standesamt oder in formellen Ankündigungen.
Der Termin für die Eheschließung muss schriftlich bestätigt werden.
Das Nomen „die Eheschließung“ gehört zum Verb „eine Ehe schließen“. Diese Verb-Konstruktion wird ebenfalls in einem formellen Kontext verwendet.
Das Paar möchte nächstes Jahr die Ehe schließen.
„die Ehe“ und „die Eheschließung“ haben beide mit Heiraten zu tun, meinen aber nicht dasselbe. „Die Ehe“ ist der Zustand oder die Lebensgemeinschaft nach dem Heiraten. „Die Eheschließung“ ist der formelle rechtliche Akt, bei dem zwei Personen heiraten, zum Beispiel auf dem Standesamt. Man kann die Wörter verwechseln, weil beide in offiziellen Texten vorkommen. Praktisch gilt: Die Eheschließung ist der Beginn, die Ehe ist die Beziehung danach.

Die Eheschließung findet am Montag auf dem Standesamt statt.
Nach zehn Jahren Ehe kennen sie die Stärken und Schwächen des anderen sehr gut.