
die Eheschließung
Der formelle, rechtliche Akt des Heiratens, der meist auf dem Standesamt stattfindet.
Die Eheschließung ist für den 15. Mai im Rathaus geplant.
Eheschließung
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Der formelle, rechtliche Akt des Heiratens, der meist auf dem Standesamt stattfindet.
Die Eheschließung ist für den 15. Mai im Rathaus geplant.
Das Wort besteht aus „Ehe“ (Heirat) und „Schließung“ (Abschluss). Es beschreibt den Akt, bei dem eine Ehe wie ein Vertrag formell „geschlossen“ wird.
Für die Eheschließung benötigt man mehrere Dokumente.
„Eheschließung“ ist ein offizieller, bürokratischer Begriff. Man findet ihn vor allem in amtlichen Dokumenten, auf dem Standesamt oder in formellen Ankündigungen.
Der Termin für die Eheschließung muss schriftlich bestätigt werden.
Das Nomen „die Eheschließung“ gehört zum Verb „eine Ehe schließen“. Diese Verb-Konstruktion wird ebenfalls in einem formellen Kontext verwendet.
Das Paar möchte nächstes Jahr die Ehe schließen.
Heirat und Eheschließung können denselben formellen Vorgang bezeichnen. Heirat ist im allgemeinen Sprachgebrauch neutral und üblich. Eheschließung betont den rechtlichen Akt und passt besonders in sachliche, amtliche oder verwaltungsbezogene Texte.

Das Standesamt bestätigt Lena und Amir den Termin ihrer Eheschließung.
Lena und Amir erzählen ihren Freunden von ihrer geplanten Heirat.