eingetragen
Offiziell in einem Register, einer Liste oder einem amtlichen Verzeichnis vermerkt und somit rechtlich anerkannt oder geschützt.
Unser Sportverein ist ein eingetragener Verein (e.V.).

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Offiziell in einem Register, einer Liste oder einem amtlichen Verzeichnis vermerkt und somit rechtlich anerkannt oder geschützt.
Unser Sportverein ist ein eingetragener Verein (e.V.).

„Eingetragen“ ist das Partizip II des trennbaren Verbs „eintragen“. Es wird hier wie ein Adjektiv verwendet, um ein Nomen zu beschreiben, das in etwas „eingetragen“ wurde.
Die eingetragene Marke ist rechtlich geschützt.
Die Bedeutung erkennen Sie am Kontext. Geht es um rechtliche oder offizielle Themen (Verein, Marke, Firma), ist die amtliche Registrierung gemeint. Geht es um Kleidung oder Schuhe, ist die bequeme, getragene Form gemeint.
Der Name unserer Firma ist als Marke eingetragen.
Im rechtlichen Kontext finden Sie oft die Verbindungen „eingetragener Verein“ (oft als „e. V.“ abgekürzt), „eingetragene Marke“ oder „eingetragene Lebenspartnerschaft“.
Die Abkürzung „e. V.“ steht für „eingetragener Verein“.
Wenn Kleidung oder Schuhe „eingetragen“ sind, hat das eine positive Bedeutung. Es heißt, sie sind nicht mehr steif, sondern durch langes Tragen weich und sehr komfortabel geworden.
Meine eingetragenen Stiefel sind perfekt für lange Wanderungen.
„geschützt“ und „eingetragen“ können beide mit rechtlicher Sicherheit zu tun haben, besonders bei Marken, Namen oder Rechten. „eingetragen“ bedeutet, dass etwas offiziell in einem Register steht. Dadurch kann es rechtlich anerkannt oder geschützt sein. „geschützt“ beschreibt das Ergebnis: Andere dürfen es nicht einfach kopieren oder benutzen. Man kann die Wörter verwechseln, weil ein eingetragener Name oft geschützt ist. Aber nicht jedes „geschützt“ erklärt, wo oder wie etwas offiziell eingetragen wurde.

Die Marke ist seit Montag im Register eingetragen.
Der Name der Firma ist geschützt und darf nicht einfach kopiert werden.