
eingetragen
Offiziell in einem Register, einer Liste oder einem amtlichen Verzeichnis vermerkt und somit rechtlich anerkannt oder geschützt.
Unser Sportverein ist ein eingetragener Verein (e.V.).
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Offiziell in einem Register, einer Liste oder einem amtlichen Verzeichnis vermerkt und somit rechtlich anerkannt oder geschützt.
Unser Sportverein ist ein eingetragener Verein (e.V.).

Bezieht sich auf Kleidung oder Schuhe, die durch häufiges Tragen weich, bequem und an die Körperform angepasst sind.
Er liebte seine alten, gut eingetragenen Wanderschuhe.
„Eingetragen“ ist das Partizip II des trennbaren Verbs „eintragen“. Es wird hier wie ein Adjektiv verwendet, um ein Nomen zu beschreiben, das in etwas „eingetragen“ wurde.
Die eingetragene Marke ist rechtlich geschützt.
Die Bedeutung erkennen Sie am Kontext. Geht es um rechtliche oder offizielle Themen (Verein, Marke, Firma), ist die amtliche Registrierung gemeint. Geht es um Kleidung oder Schuhe, ist die bequeme, getragene Form gemeint.
Der Name unserer Firma ist als Marke eingetragen.
Im rechtlichen Kontext finden Sie oft die Verbindungen „eingetragener Verein“ (oft als „e. V.“ abgekürzt), „eingetragene Marke“ oder „eingetragene Lebenspartnerschaft“.
Die Abkürzung „e. V.“ steht für „eingetragener Verein“.
Wenn Kleidung oder Schuhe „eingetragen“ sind, hat das eine positive Bedeutung. Es heißt, sie sind nicht mehr steif, sondern durch langes Tragen weich und sehr komfortabel geworden.
Meine eingetragenen Stiefel sind perfekt für lange Wanderungen.
Registriert und eingetragen können beide bedeuten, dass etwas offiziell erfasst ist. Registriert betont allgemein den Status in einem System oder Verzeichnis; eingetragen hebt den konkreten Eintrag in einem amtlichen Register und die damit verbundene Anerkennung oder den Schutz hervor.

Die neue Marke ist bereits im amtlichen Register eingetragen und geschützt.
Die neue Marke ist bereits in der internen Datenbank registriert.