
die Einmischung
Das unerwünschte oder unbefugte Eingreifen in die Angelegenheiten anderer Personen oder Staaten. Der Begriff hat eine stark negative Konnotation.
Ich verbitte mir jede Einmischung in meine privaten Angelegenheiten.
Einmischung
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Das unerwünschte oder unbefugte Eingreifen in die Angelegenheiten anderer Personen oder Staaten. Der Begriff hat eine stark negative Konnotation.
Ich verbitte mir jede Einmischung in meine privaten Angelegenheiten.
„Die Einmischung“ ist ein Nomen, das vom reflexiven, trennbaren Verb „sich einmischen“ abgeleitet ist. Es beschreibt die Handlung des Sich-Einmischens.
Misch dich bitte nicht in meine Angelegenheiten ein!
Das Nomen „Einmischung“ wird fast immer mit der Präposition „in“ + Akkusativ verwendet, um zu sagen, worin sich jemand einmischt.
Das war eine Einmischung in meine Privatsphäre.
Da das Wort negativ ist, wird es oft mit Verben des Verbietens oder Ablehnens verwendet, z.B. „sich eine Einmischung verbitten“ oder „keine Einmischung dulden“.
Ich verbitte mir jede weitere Einmischung von deiner Seite!
Eingriff und Einmischung bezeichnen beide eine Einflussnahme auf bestehende Angelegenheiten oder Prozesse. Ein Eingriff kann rechtmäßig oder institutionell vorgesehen sein. Einmischung bewertet die Beteiligung dagegen als unerwünscht oder unbefugt. Für eine befugte Maßnahme passt daher Eingriff besser.

Die ungebetene Einmischung eines Außenstehenden in den Prozess sorgte für Ärger.
Der Eingriff der Aufsichtsbehörde in den Prozess war gesetzlich vorgesehen.