
einstweilig
Für eine begrenzte Zeit geltend; vorläufig oder provisorisch. Wird häufig im juristischen oder behördlichen Kontext verwendet.
Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Bau erlassen.
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Für eine begrenzte Zeit geltend; vorläufig oder provisorisch. Wird häufig im juristischen oder behördlichen Kontext verwendet.
Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Bau erlassen.
Das Wort setzt sich aus „einst“ (früher, einmal) und „Weile“ (Zeitdauer) zusammen. Es beschreibt also etwas, das nur „für eine Weile“ oder vorübergehend gilt.
Die Regelung ist nur einstweilig und wird bald durch eine endgültige ersetzt.
„Einstweilig“ gehört zur formellen Amts- und Rechtssprache. Im Alltag wird es selten verwendet.
Der Richter ordnete die einstweilige Unterbringung des Zeugen an.
Die häufigste und wichtigste Kombination ist „einstweilige Verfügung“. Dies ist eine schnelle, vorläufige Gerichtsentscheidung in einem dringenden Fall.
Mit einer einstweiligen Verfügung konnte der Verkauf vorerst gestoppt werden.
Vorläufig und einstweilig bezeichnen eine Regelung, die zunächst und nicht endgültig gilt. Vorläufig ist allgemein verwendbar. Einstweilig passt besonders zu formellen, behördlichen oder juristischen Maßnahmen, etwa zu einer Entscheidung des Gerichts.

Das Gericht hat einstweilig angeordnet, dass der Eingang geschlossen bleibt.
Die Schule hat vorläufig angeordnet, dass der Eingang geschlossen bleibt.