einstweilig
Für eine begrenzte Zeit geltend; vorläufig oder provisorisch. Wird häufig im juristischen oder behördlichen Kontext verwendet.
Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Bau erlassen.

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Für eine begrenzte Zeit geltend; vorläufig oder provisorisch. Wird häufig im juristischen oder behördlichen Kontext verwendet.
Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Bau erlassen.

Das Wort setzt sich aus „einst“ (früher, einmal) und „Weile“ (Zeitdauer) zusammen. Es beschreibt also etwas, das nur „für eine Weile“ oder vorübergehend gilt.
Die Regelung ist nur einstweilig und wird bald durch eine endgültige ersetzt.
„Einstweilig“ gehört zur formellen Amts- und Rechtssprache. Im Alltag wird es selten verwendet.
Der Richter ordnete die einstweilige Unterbringung des Zeugen an.
Die häufigste und wichtigste Kombination ist „einstweilige Verfügung“. Dies ist eine schnelle, vorläufige Gerichtsentscheidung in einem dringenden Fall.
Mit einer einstweiligen Verfügung konnte der Verkauf vorerst gestoppt werden.
„endgültig“ und „einstweilig“ beschreiben beide, wie fest eine Regelung ist. „Endgültig“ bedeutet: Es ist die letzte Entscheidung und soll so bleiben. „Einstweilig“ bedeutet: Es gilt nur für eine begrenzte Zeit, bis später etwas endgültig geregelt wird. „Einstweilig“ klingt oft formell und kommt häufig bei Behörden oder vor Gericht vor. Der praktische Unterschied ist: „endgültig“ ist dauerhaft, „einstweilig“ ist nur vorläufig.

Das Gericht trifft heute eine einstweilige Entscheidung.
Nach dem Gespräch steht der Plan endgültig fest.