
einverleiben
Etwas in ein größeres Ganzes aufnehmen, sodass es ein Teil davon wird. Dies betrifft besonders Gebiete, Unternehmen oder Organisationen.
Der Konzern hat sich mehrere kleinere Unternehmen einverleibt.
einverleiben – verleibte ein – hat einverleibt
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Etwas in ein größeres Ganzes aufnehmen, sodass es ein Teil davon wird. Dies betrifft besonders Gebiete, Unternehmen oder Organisationen.
Der Konzern hat sich mehrere kleinere Unternehmen einverleibt.

Umgangssprachlich: etwas essen oder trinken, oft in größeren Mengen.
Er hat sich zum Frühstück fünf Brötchen einverleibt.

Sich etwas aneignen und zum eigenen Besitz machen, häufig ohne dazu berechtigt zu sein.
Der Verwalter hatte sich einen Teil des ihm anvertrauten Vermögens einverleibt.
| ich | verleibe ein |
|---|---|
| du | verleibst ein |
| er/sie/es | verleibt ein |
| wir | verleiben ein |
| ihr | verleibt ein |
| sie | verleiben ein |
| ich | verleibte ein |
|---|---|
| du | verleibtest ein |
| er/sie/es | verleibte ein |
| wir | verleibten ein |
| ihr | verleibtet ein |
| sie | verleibten ein |
| ich | habe einverleibt |
|---|---|
| du | hast einverleibt |
| er/sie/es | hat einverleibt |
| wir | haben einverleibt |
| ihr | habt einverleibt |
| sie | haben einverleibt |
| du | verleibe ein! verleib ein! |
|---|---|
| ihr | verleibt ein! |
| Sie | verleiben Sie ein! |
| ich | hatte einverleibt |
|---|---|
| du | hattest einverleibt |
| er/sie/es | hatte einverleibt |
| wir | hatten einverleibt |
| ihr | hattet einverleibt |
| sie | hatten einverleibt |
| ich | werde einverleiben |
|---|---|
| du | wirst einverleiben |
| er/sie/es | wird einverleiben |
| wir | werden einverleiben |
| ihr | werdet einverleiben |
| sie | werden einverleiben |
| ich | verleibe ein |
|---|---|
| du | verleibest ein |
| er/sie/es | verleibe ein |
| wir | verleiben ein |
| ihr | verleibet ein |
| sie | verleiben ein |
Für die indirekte Rede.
| ich | verleibte ein |
|---|---|
| du | verleibtest ein |
| er/sie/es | verleibte ein |
| wir | verleibten ein |
| ihr | verleibtet ein |
| sie | verleibten ein |
Für Wünsche und „würde“.
| Infinitiv | einverleiben |
|---|---|
| mit zu | einzuverleiben |
| Partizip I | einverleibend |
| Partizip II | einverleibt |
„Einverleiben“ ist ein trennbares Verb. Im Hauptsatz steht „ein“ am Satzende, im Nebensatz bleibt das Verb zusammen, und im Infinitiv mit „zu“ steht „zu“ zwischen „ein“ und „verleiben“.
Der Konzern verleibte sich den Konkurrenten ein.
Die Zeitung berichtet, dass der Konzern sich den Konkurrenten einverleibt hat.
Der Konzern versucht, sich weitere Firmen einzuverleiben.
In dieser Bedeutung steht „einverleiben“ häufig mit Gebieten, Unternehmen oder Konkurrenten. Besonders gebräuchlich ist die reflexive Verbindung „sich etwas einverleiben“.
Nach dem Krieg verleibte sich der Nachbarstaat die umstrittene Grenzregion ein.
Beim Essen oder Trinken wird „sich einverleiben“ oft mit konkreten Speisen und Getränken verbunden. Häufig sind zum Beispiel ein ganzes Menü, mehrere Stück Kuchen oder eine Flasche Wasser.
Nach dem Training verleibte er sich ein ganzes Menü ein.
In dieser Bedeutung steht „sich einverleiben“ oft mit Geld, Vermögen oder Wertgegenständen. Der Kontext zeigt meist durch Wörter wie „fremd“, „anvertraut“ oder „unrechtmäßig“, dass die Aneignung nicht berechtigt ist.
Der Kassierer hatte sich über Monate hinweg fremdes Geld einverleibt.