
enteignen
Jemandem durch einen staatlichen oder rechtlichen Akt das Eigentum (besonders Grundbesitz) entziehen, meist für öffentliche Zwecke und gegen eine Entschädigung.
Für den Bau der neuen Autobahn mussten mehrere Landwirte enteignet werden.
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Jemandem durch einen staatlichen oder rechtlichen Akt das Eigentum (besonders Grundbesitz) entziehen, meist für öffentliche Zwecke und gegen eine Entschädigung.
Für den Bau der neuen Autobahn mussten mehrere Landwirte enteignet werden.
„Enteignen“ ist ein untrennbares Verb. Die Vorsilbe „ent-“ bedeutet hier „wegnehmen“ und der Stamm „eigen“ bezieht sich auf „Eigentum“. Es bedeutet also wörtlich, jemandem das Eigentum wegzunehmen.
Der Staat kann Bürger unter bestimmten Umständen enteignen.
Die Person, der das Eigentum entzogen wird, steht immer im Akkusativ. Man enteignet jemanden.
Die Regierung plant, die Besitzer der alten Fabrik zu enteignen.
Das Verb wird oft im Passiv verwendet („jemand wird enteignet“). Der Zweck wird mit „für“ und eine eventuelle Kompensation mit „gegen“ ausgedrückt.
Die Familie wurde für den Bau des neuen Flughafens enteignet.
Dieses Wort gehört zur formellen Rechts- und Verwaltungssprache. Im Alltag wird es selten verwendet.
Im Grundgesetz ist die Möglichkeit der Enteignung geregelt.
Beide Wörter können einen staatlichen Zugriff auf fremdes Eigentum bezeichnen. „Beschlagnahmen“ meint meist eine Sicherstellung, zum Beispiel als Beweismittel, ohne den dauerhaften Eigentumsverlust auszudrücken. „Enteignen“ bedeutet, dass der Staat jemandem das Eigentum durch einen rechtlichen Akt entzieht.

Der Staat enteignete das Grundstück für den Bau der neuen Straße.
Die Polizei beschlagnahmte den Laptop als mögliches Beweismittel.