enteignen
Jemandem durch einen staatlichen oder rechtlichen Akt das Eigentum (besonders Grundbesitz) entziehen, meist für öffentliche Zwecke und gegen eine Entschädigung.
Für den Bau der neuen Autobahn mussten mehrere Landwirte enteignet werden.

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Jemandem durch einen staatlichen oder rechtlichen Akt das Eigentum (besonders Grundbesitz) entziehen, meist für öffentliche Zwecke und gegen eine Entschädigung.
Für den Bau der neuen Autobahn mussten mehrere Landwirte enteignet werden.

„Enteignen“ ist ein untrennbares Verb. Die Vorsilbe „ent-“ bedeutet hier „wegnehmen“ und der Stamm „eigen“ bezieht sich auf „Eigentum“. Es bedeutet also wörtlich, jemandem das Eigentum wegzunehmen.
Der Staat kann Bürger unter bestimmten Umständen enteignen.
Die Person, der das Eigentum entzogen wird, steht immer im Akkusativ. Man enteignet jemanden.
Die Regierung plant, die Besitzer der alten Fabrik zu enteignen.
Das Verb wird oft im Passiv verwendet („jemand wird enteignet“). Der Zweck wird mit „für“ und eine eventuelle Kompensation mit „gegen“ ausgedrückt.
Die Familie wurde für den Bau des neuen Flughafens enteignet.
Dieses Wort gehört zur formellen Rechts- und Verwaltungssprache. Im Alltag wird es selten verwendet.
Im Grundgesetz ist die Möglichkeit der Enteignung geregelt.
„entziehen“ und „enteignen“ können beide bedeuten, dass jemand etwas nicht mehr behalten darf. „entziehen“ ist aber allgemeiner und passt oft zu Rechten, Genehmigungen oder Erlaubnissen, zum Beispiel einem Führerschein. „enteignen“ ist spezieller: Es geht um Eigentum, besonders um Grundstücke oder Häuser, und meist um einen staatlichen oder rechtlichen Vorgang. Wenn es um Besitz an Land oder Gebäuden geht, ist „enteignen“ genauer. Wenn eine Erlaubnis oder ein Recht weggenommen wird, passt „entziehen“ besser.

Für den Bau der neuen Straße wurden mehrere Grundstücksbesitzer enteignet.
Nach dem Unfall entzog die Behörde dem Fahrer den Führerschein.