die Erbin
Eine weibliche Person, die nach dem Tod einer anderen Person deren Vermögen, Besitz oder Titel rechtmäßig erhält.
Als alleinige Erbin übernahm sie das Unternehmen ihres Vaters.

Erbin
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Eine weibliche Person, die nach dem Tod einer anderen Person deren Vermögen, Besitz oder Titel rechtmäßig erhält.
Als alleinige Erbin übernahm sie das Unternehmen ihres Vaters.

„Erbin“ gehört zur Wortfamilie von „erben“ (das Verb) und „das Erbe“ (das Nomen). Die Endung „-in“ markiert dabei, dass es sich um eine weibliche Person handelt.
Nach dem Tod ihres Onkels wurde sie zur Erbin eines kleinen Vermögens.
Meistens steht nach „Erbin“ ein Genitiv, der angibt, was geerbt wird. Auch die Person, von der geerbt wird, kann im Genitiv stehen.
Sie ist die alleinige Erbin des riesigen Anwesens.
Die übertragene Bedeutung wird fast immer durch ein Adjektiv wie „geistig“ oder „kulturell“ signalisiert. Fehlt ein solches Adjektiv, ist meist die rechtliche Bedeutung gemeint.
Die junge Musikerin wird als die geistige Erbin von Clara Schumann gefeiert.
„der Erbe“ und „die Erbin“ meinen fast dasselbe, aber sie unterscheiden sich im Geschlecht der Person. „Der Erbe“ ist die männliche Form oder kann in manchen Texten allgemein gemeint sein. „Die Erbin“ ist die weibliche Form. Beide können eine Person meinen, die nach einem Todesfall Vermögen oder Besitz bekommt. Beide können auch übertragen gebraucht werden, wenn jemand Ideen oder eine Tradition fortführt. Verwechseln kann man sie, weil die Bedeutung gleich ist; achten muss man vor allem auf das natürliche grammatische Geschlecht der Person.

Nach dem Tod ihrer Tante wurde Maria Erbin eines alten Hauses.
Der Sohn wurde im Testament als einziger Erbe genannt.