
die Erbin
Eine weibliche Person, die nach dem Tod einer anderen Person deren Vermögen, Besitz oder Titel rechtmäßig erhält.
Als alleinige Erbin übernahm sie das Unternehmen ihres Vaters.
Erbin
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Eine weibliche Person, die nach dem Tod einer anderen Person deren Vermögen, Besitz oder Titel rechtmäßig erhält.
Als alleinige Erbin übernahm sie das Unternehmen ihres Vaters.

Im übertragenen Sinne: Eine weibliche Person, die eine geistige oder kulturelle Tradition von jemandem fortführt.
Sie gilt als die geistige Erbin der berühmten Schriftstellerin.
„Erbin“ gehört zur Wortfamilie von „erben“ (das Verb) und „das Erbe“ (das Nomen). Die Endung „-in“ markiert dabei, dass es sich um eine weibliche Person handelt.
Nach dem Tod ihres Onkels wurde sie zur Erbin eines kleinen Vermögens.
Meistens steht nach „Erbin“ ein Genitiv, der angibt, was geerbt wird. Auch die Person, von der geerbt wird, kann im Genitiv stehen.
Sie ist die alleinige Erbin des riesigen Anwesens.
Die übertragene Bedeutung wird fast immer durch ein Adjektiv wie „geistig“ oder „kulturell“ signalisiert. Fehlt ein solches Adjektiv, ist meist die rechtliche Bedeutung gemeint.
Die junge Musikerin wird als die geistige Erbin von Clara Schumann gefeiert.
Beide Wörter können eine Frau bezeichnen, die etwas von einer anderen Person weiterführt. Nachfolgerin betont, dass sie deren Position oder Funktion übernimmt, während Erbin zusätzlich eine übernommene geistige oder kulturelle Tradition hervorhebt. Verwende Nachfolgerin für die Rolle und Erbin für die geerbte Kontinuität.

Mara gilt als Erbin ihrer Lehrerin und führt deren musikalische Tradition weiter.
Mara wurde die Nachfolgerin ihrer Lehrerin und übernahm deren Musikschule.