
in Ermangelung
(Amtssprache, gehoben) Aufgrund des Fehlens oder Nichtvorhandenseins von etwas. Wird fast ausschließlich in dieser festen Wendung mit Genitiv oder „von“ verwendet.
In Ermangelung besserer Beweise wurde der Angeklagte freigesprochen.
Ermangelung
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(Amtssprache, gehoben) Aufgrund des Fehlens oder Nichtvorhandenseins von etwas. Wird fast ausschließlich in dieser festen Wendung mit Genitiv oder „von“ verwendet.
In Ermangelung besserer Beweise wurde der Angeklagte freigesprochen.
Dieses Wort wird fast ausschließlich in der festen Wendung „in Ermangelung“ gebraucht. Es ist sehr selten, „Ermangelung“ allein oder in anderen Konstruktionen zu lesen oder zu hören.
In Ermangelung eines Stuhls setzte er sich auf den Boden.
Auf die Wendung „in Ermangelung“ folgt standardsprachlich der Genitiv. Alternativ, besonders in der gesprochenen Sprache, wird auch die Konstruktion mit „von“ + Dativ verwendet.
In Ermangelung klarer Anweisungen wussten wir nicht, was zu tun war.
Der Ausdruck „in Ermangelung“ gehört zur gehobenen Schriftsprache und zum Amtsdeutsch. Im alltäglichen Sprachgebrauch wirkt er oft sehr formell oder sogar veraltet.
Die Untersuchung wurde in Ermangelung von Beweismitteln eingestellt.
Fehlen bezeichnet allgemein und mit freiem Satzbau, dass etwas nicht vorhanden ist. Ermangelung wird dagegen fast nur in der gehobenen oder amtssprachlichen Wendung „in Ermangelung“ gebraucht. Für normale Aussagen passt fehlen, für einen formell genannten Grund kann in Ermangelung passen.

In Ermangelung von Beweisen kann die Behauptung nicht bestätigt werden.
Weil Beweise fehlen, kann die Behauptung nicht bestätigt werden.