
der Familienangehörige
Eine Person, die durch Geburt, Heirat oder Adoption zur Familie gehört; ein Verwandter.
Bei dem Treffen waren alle nahen Familienangehörigen anwesend.
Familienangehörige
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Eine Person, die durch Geburt, Heirat oder Adoption zur Familie gehört; ein Verwandter.
Bei dem Treffen waren alle nahen Familienangehörigen anwesend.
Das Wort besteht aus „Familien-“ und „Angehöriger“. Ein „Angehöriger“ ist eine Person, die zu einer Gruppe „gehört“. Ein Familienangehöriger ist also wörtlich jemand, der zur Familie gehört.
Nur direkte Familienangehörige durften ihn im Krankenhaus besuchen.
„Familienangehöriger“ ist ein substantiviertes Adjektiv und wird auch so dekliniert. Achten Sie auf die Endungen, besonders nach einem Artikel oder Pronomen.
Er ist ein Familienangehöriger von mir.
Dieses Wort wird häufig in formellen oder offiziellen Kontexten verwendet, zum Beispiel auf Formularen, in Nachrichten oder bei Versicherungen. Es klingt formeller als das Wort „Verwandter“.
Bitte geben Sie einen Familienangehörigen als Notfallkontakt an.
„Angehöriger“ und „Familienangehöriger“ können beide eine Person aus der Familie bezeichnen. „Angehöriger“ hat jedoch eine weitere Bedeutung und kann auch ein Mitglied einer Gruppe oder Institution sein. „Familienangehöriger“ bezeichnet dagegen eindeutig eine familiäre Zugehörigkeit.

Ein Familienangehöriger des Feuerwehrmanns nahm an der Feier teil.
Ein Angehöriger der Feuerwehr nahm an der Feier teil.