der Angehörige
Eine Person, die zur Familie gehört; ein Verwandter.
Die Angehörigen des Patienten wurden über seinen Zustand informiert.

Angehörige
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Eine Person, die zur Familie gehört; ein Verwandter.
Die Angehörigen des Patienten wurden über seinen Zustand informiert.

Das Wort „Angehörige(r)“ ist ein Nomen, wird aber wie ein Adjektiv dekliniert. Die Endung ändert sich je nach Artikel und Kasus.
Ein Angehöriger hat die Polizei informiert.
Wenn es um Familie geht, wird das Wort sehr oft im Plural „die Angehörigen“ verwendet. Damit ist die gesamte Familie einer Person gemeint, besonders in offiziellen Kontexten wie im Krankenhaus oder bei der Polizei.
Das Krankenhaus bittet die Angehörigen um einen Besuch.
Um die Gruppe oder Organisation zu nennen, wird meist der Genitiv verwendet. In der gesprochenen Sprache hört man manchmal auch „von“ + Dativ.
Er ist Angehöriger der Universität Freiburg.
„Mitarbeiter“ und „Angehöriger“ können beide Personen bezeichnen, die zu einer größeren Gruppe gehören. Der Unterschied liegt im Zusammenhang. Ein „Mitarbeiter“ arbeitet in einer Firma, Behörde oder Organisation oder hilft bei einem Projekt mit. Ein „Angehöriger“ ist meistens ein Familienmitglied. Man kann das Wort auch für ein Mitglied einer Gruppe oder Institution verwenden, aber das klingt oft formeller. Verwechseln kann man die Wörter, wenn es um eine Organisation geht. Für Arbeit und Beruf passt meistens „Mitarbeiter“, für Familie und Verwandte passt „Angehöriger“.

Im Krankenhaus dürfen Angehörige die Patientin am Nachmittag besuchen.
Ein Mitarbeiter der Firma ruft mich morgen wegen des Termins an.