
der Angehörige
Eine Person, die zur Familie gehört; ein Verwandter.
Die Angehörigen des Patienten wurden über seinen Zustand informiert.
Angehörige
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Eine Person, die zur Familie gehört; ein Verwandter.
Die Angehörigen des Patienten wurden über seinen Zustand informiert.

Eine Person, die Mitglied einer bestimmten Gruppe, Organisation oder Institution ist.
Als Angehöriger der Streitkräfte unterliegt er der Militärgerichtsbarkeit.
Das Wort „Angehörige(r)“ ist ein Nomen, wird aber wie ein Adjektiv dekliniert. Die Endung ändert sich je nach Artikel und Kasus.
Ein Angehöriger hat die Polizei informiert.
Wenn es um Familie geht, wird das Wort sehr oft im Plural „die Angehörigen“ verwendet. Damit ist die gesamte Familie einer Person gemeint, besonders in offiziellen Kontexten wie im Krankenhaus oder bei der Polizei.
Das Krankenhaus bittet die Angehörigen um einen Besuch.
Um die Gruppe oder Organisation zu nennen, wird meist der Genitiv verwendet. In der gesprochenen Sprache hört man manchmal auch „von“ + Dativ.
Er ist Angehöriger der Universität Freiburg.
Beide Wörter können eine Person bezeichnen, die zu einer Familie gehört. Mitglied ist die allgemeine Bezeichnung für die Zugehörigkeit zu einer Gruppe und steht bei Familien oft im Kompositum Familienmitglied. Angehöriger bezeichnet die familiäre Beziehung direkt und passt deshalb in diesem Zusammenhang meist natürlicher.

Tom ist ein Angehöriger der Familie und hilft oft im Haushalt.
Tom ist ein Mitglied der Familie und hilft oft im Haushalt.