geltend
Gültig, in Kraft oder wirksam seiend. Wird fast ausschließlich in Bezug auf Gesetze, Regeln oder Vorschriften verwendet.
Nach geltendem Recht ist das Parken hier verboten.

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Gültig, in Kraft oder wirksam seiend. Wird fast ausschließlich in Bezug auf Gesetze, Regeln oder Vorschriften verwendet.
Nach geltendem Recht ist das Parken hier verboten.

„Geltend“ ist das Partizip I des Verbs „gelten“ (gültig sein, zutreffen). Diese Herkunft erklärt die Bedeutung „gültig seiend“ oder „in Kraft seiend“.
Diese Regel gilt für alle Mitarbeiter ohne Ausnahme.
In der Bedeutung „gültig“ wird „geltend“ fast ausschließlich als Adjektiv vor einem Nomen verwendet (attributiver Gebrauch). Eine Verwendung als alleinstehendes Prädikat (z.B. „Das Recht ist geltend.“) ist sehr unüblich.
Bitte beachten Sie die geltenden Sicherheitsvorschriften.
Das Wort „geltend“ kommt sehr häufig in der festen Wendung „geltend machen“ vor. Diese bedeutet, dass man einen Anspruch oder ein Recht formell einfordert.
Der Anwalt riet ihm, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was kann man „geltend machen“? Typische Objekte sind „Ansprüche“, „Forderungen“, „Kosten“, „Rechte“ oder auch abstraktere Dinge wie „seinen Einfluss“.
Viele Arbeitnehmer machen die Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend.
„fordern“ und „geltend machen“ können beide bedeuten, dass jemand etwas verlangt, weil er glaubt, ein Recht darauf zu haben. „fordern“ ist direkter und kann in vielen Situationen passen, zum Beispiel bei Geld, Hilfe oder besseren Regeln. „geltend machen“ ist formeller und wird besonders bei Rechten, Ansprüchen oder Forderungen benutzt, oft in Verträgen, bei Behörden oder vor Gericht. Die Wörter können verwechselt werden, weil es in beiden Fällen um ein Verlangen geht. „geltend machen“ klingt aber nicht wie ein normaler Wunsch, sondern wie ein offizieller Anspruch.

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