
die Herrin
Eine Frau, die Macht, Besitz oder Autorität über etwas oder jemanden hat, z.B. als Besitzerin eines Tieres oder als Hausherrin.
Die Herrin des Anwesens begrüßte ihre Gäste persönlich.
Herrin
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Eine Frau, die Macht, Besitz oder Autorität über etwas oder jemanden hat, z.B. als Besitzerin eines Tieres oder als Hausherrin.
Die Herrin des Anwesens begrüßte ihre Gäste persönlich.

Die Kontrolle über eine schwierige, unübersichtliche oder chaotische Situation haben oder zurückgewinnen.
Nach anfänglicher Panik wurde sie schnell wieder Herrin der Lage.

Eine veraltende Bezeichnung für die Geliebte eines Mannes, insbesondere in einer außerehelichen Beziehung.
Der König traf sich heimlich mit seiner Herrin im Jagdschloss.
„Die Herrin“ ist die weibliche Form zu „der Herr“. Es beschreibt eine Frau mit Autorität oder Besitz, genauso wie „der Herr“ einen Mann beschreibt.
Der Hund gehorcht nicht nur seinem Herrn, sondern auch seiner Herrin.
Um auszudrücken, worüber eine Frau die Herrin ist, verwendet man oft den Genitiv oder die Präposition „von“. Besonders häufig ist die Kombination „die Herrin des Hauses“.
Sie ist die Herrin eines großen Landgutes.
Die Redewendung „Herrin der Lage sein“ ist eine feste Einheit. Sie bedeutet, dass eine Frau eine schwierige Situation kontrolliert oder meistert.
Trotz des Chaos blieb die Managerin stets Herrin der Lage.
Die Bedeutung „Geliebte“ ist veraltet und klingt heute altmodisch. Sie wird fast nur noch in historischen Kontexten wie Büchern oder Filmen verwendet.
Im Roman traf der Adlige seine Herrin im Geheimen.
Herrin und Besitzerin können beide eine Frau bezeichnen, der ein Tier gehört. Besitzerin beschreibt sachlich das Besitzverhältnis, während Herrin zusätzlich ihre Autorität oder besondere Bezugspersonenrolle gegenüber dem Tier hervorhebt. Für eine neutrale Aussage passt Besitzerin, für eine betonte Macht- oder Rollenbeziehung kann Herrin passen.

Der Hund folgt seiner Herrin aufmerksam durch den Park.
Die Besitzerin des Hundes holt ihn jeden Nachmittag aus dem Park ab.