die Besitzerin
Eine weibliche Person, die etwas rechtmäßig besitzt. Sie hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache, ein Tier oder ein Unternehmen.
Die Besitzerin des kleinen Cafés kennt alle ihre Stammgäste mit Namen.

Besitzerin
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Eine weibliche Person, die etwas rechtmäßig besitzt. Sie hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache, ein Tier oder ein Unternehmen.
Die Besitzerin des kleinen Cafés kennt alle ihre Stammgäste mit Namen.

Dieses Wort ist Teil einer klaren Wortfamilie: Das Verb ist „besitzen“, die männliche Person ist „der Besitzer“ und die weibliche Person ist „die Besitzerin“. Die Endung „-in“ bildet die weibliche Form.
Wer besitzt dieses verlassene Haus?
Um auszudrücken, was jemandem gehört, verwendet man meist die Präposition „von“ mit Dativ oder, formeller, den Genitiv.
Sie ist die Besitzerin von dem kleinen Laden an der Ecke.
„Besitzerin“ wird oft in Kombination mit Dingen verwendet, die einen hohen Wert haben oder rechtlich registriert sind, z.B. „Besitzerin eines Hauses“, „eines Unternehmens“ oder „eines Autos“.
Als neue Besitzerin des Restaurants hat sie die Speisekarte geändert.
„der Besitzer“ und „die Besitzerin“ meinen beide eine Person, der etwas gehört oder die über etwas verfügen kann. Der Unterschied liegt im grammatischen und natürlichen Geschlecht: „der Besitzer“ verwendet man für einen Mann oder allgemein, wenn das Geschlecht nicht wichtig ist. „die Besitzerin“ verwendet man für eine Frau. Die Wörter können verwechselt werden, weil die Bedeutung fast gleich ist. Wichtig ist hier vor allem die Form: Artikel, Endung und Bezug auf die Person müssen zusammenpassen.

Die Verkäuferin ruft die Besitzerin des Autos an, weil ein Licht noch brennt.
Der Besitzer des Fahrrads hat sich bei der Polizei gemeldet.