
die Besitzerin
Eine weibliche Person, die etwas rechtmäßig besitzt. Sie hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache, ein Tier oder ein Unternehmen.
Die Besitzerin des kleinen Cafés kennt alle ihre Stammgäste mit Namen.
Besitzerin
Loading your saved state.

Eine weibliche Person, die etwas rechtmäßig besitzt. Sie hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache, ein Tier oder ein Unternehmen.
Die Besitzerin des kleinen Cafés kennt alle ihre Stammgäste mit Namen.
Dieses Wort ist Teil einer klaren Wortfamilie: Das Verb ist „besitzen“, die männliche Person ist „der Besitzer“ und die weibliche Person ist „die Besitzerin“. Die Endung „-in“ bildet die weibliche Form.
Wer besitzt dieses verlassene Haus?
Um auszudrücken, was jemandem gehört, verwendet man meist die Präposition „von“ mit Dativ oder, formeller, den Genitiv.
Sie ist die Besitzerin von dem kleinen Laden an der Ecke.
„Besitzerin“ wird oft in Kombination mit Dingen verwendet, die einen hohen Wert haben oder rechtlich registriert sind, z.B. „Besitzerin eines Hauses“, „eines Unternehmens“ oder „eines Autos“.
Als neue Besitzerin des Restaurants hat sie die Speisekarte geändert.
Herrin und Besitzerin können beide eine Frau bezeichnen, der ein Tier gehört. Besitzerin beschreibt sachlich das Besitzverhältnis, während Herrin zusätzlich ihre Autorität oder besondere Bezugspersonenrolle gegenüber dem Tier hervorhebt. Für eine neutrale Aussage passt Besitzerin, für eine betonte Macht- oder Rollenbeziehung kann Herrin passen.

Die Besitzerin des Hundes holt ihn jeden Nachmittag aus dem Park ab.
Der Hund folgt seiner Herrin aufmerksam durch den Park.