inhaftieren
Eine Person festnehmen und in Haft nehmen; jemanden ins Gefängnis bringen. Dies ist ein formeller Begriff aus der Rechts- und Polizeisprache.
Die Polizei konnte den Verdächtigen noch am Tatort inhaftieren.

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Eine Person festnehmen und in Haft nehmen; jemanden ins Gefängnis bringen. Dies ist ein formeller Begriff aus der Rechts- und Polizeisprache.
Die Polizei konnte den Verdächtigen noch am Tatort inhaftieren.

Das Verb „inhaftieren“ setzt sich zusammen aus der Präposition „in“, dem Nomen „die Haft“ (Gefangenschaft) und der Endung „-ieren“. Es bedeutet also wörtlich „in Haft nehmen“.
Der Mann wurde wegen des Verdachts auf Diebstahl inhaftiert.
„Inhaftieren“ ist ein sehr formeller Begriff, der hauptsächlich in der Sprache der Polizei, der Justiz und in Nachrichtenmeldungen verwendet wird. In der Alltagssprache würde man eher „festnehmen“ oder „verhaften“ sagen.
Laut Polizeibericht wurde der Verdächtige um 15 Uhr inhaftiert.
Dieses Verb wird sehr häufig im Passiv verwendet, um zu berichten, was mit einer Person geschehen ist. Die handelnde Person (z.B. die Polizei) wird dann oft weggelassen oder mit „von“ ergänzt.
Die Demonstranten wurden von der Polizei vorübergehend inhaftiert.
„verurteilen“ und „inhaftieren“ gehören beide zur Rechts- und Polizeisprache, beschreiben aber nicht dasselbe. „Inhaftieren“ bedeutet, dass eine Person festgenommen und in Haft gebracht wird. Das kann schon vor einem Urteil passieren. „Verurteilen“ bedeutet, dass ein Gericht am Ende eines Verfahrens eine Strafe festlegt. Die Verwechslungsgefahr entsteht, weil eine verurteilte Person manchmal ins Gefängnis kommt. Aber die Haft ist die Maßnahme, die Verurteilung ist die gerichtliche Entscheidung.

Die Polizei inhaftierte den Verdächtigen noch am selben Abend.
Das Gericht verurteilte die Frau wegen Betrugs.