
inhaftieren
Eine Person festnehmen und in Haft nehmen; jemanden ins Gefängnis bringen. Dies ist ein formeller Begriff aus der Rechts- und Polizeisprache.
Die Polizei konnte den Verdächtigen noch am Tatort inhaftieren.
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Eine Person festnehmen und in Haft nehmen; jemanden ins Gefängnis bringen. Dies ist ein formeller Begriff aus der Rechts- und Polizeisprache.
Die Polizei konnte den Verdächtigen noch am Tatort inhaftieren.
Das Verb „inhaftieren“ setzt sich zusammen aus der Präposition „in“, dem Nomen „die Haft“ (Gefangenschaft) und der Endung „-ieren“. Es bedeutet also wörtlich „in Haft nehmen“.
Der Mann wurde wegen des Verdachts auf Diebstahl inhaftiert.
„Inhaftieren“ ist ein sehr formeller Begriff, der hauptsächlich in der Sprache der Polizei, der Justiz und in Nachrichtenmeldungen verwendet wird. In der Alltagssprache würde man eher „festnehmen“ oder „verhaften“ sagen.
Laut Polizeibericht wurde der Verdächtige um 15 Uhr inhaftiert.
Dieses Verb wird sehr häufig im Passiv verwendet, um zu berichten, was mit einer Person geschehen ist. Die handelnde Person (z.B. die Polizei) wird dann oft weggelassen oder mit „von“ ergänzt.
Die Demonstranten wurden von der Polizei vorübergehend inhaftiert.
Verhaften bezeichnet die gesetzliche Festnahme und den Beginn des Gewahrsams. Inhaftieren ist formeller und hebt stärker hervor, dass die Person in Haft oder ins Gefängnis kommt; es kann die Festnahme einschließen. Für die erste polizeiliche Maßnahme passt meist verhaften, für die Unterbringung in Haft inhaftieren.

Nach seiner Verurteilung wurde der Mann inhaftiert.
Die Polizei verhaftete den Verdächtigen am Bahnhof.