
der Minderjährige
Eine Person, die noch nicht volljährig ist und daher rechtlich noch nicht alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat.
Der Minderjährige durfte den Vertrag ohne Zustimmung seiner Eltern nicht unterschreiben.
Minderjährige
die Minderjährige, die Minderjährigen
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Eine Person, die noch nicht volljährig ist und daher rechtlich noch nicht alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat.
Der Minderjährige durfte den Vertrag ohne Zustimmung seiner Eltern nicht unterschreiben.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Minderjährigen |
| Genitiv | der Minderjährigen |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Minderjährige | die Minderjährigen |
| Akkusativ | die Minderjährige | die Minderjährigen |
| Dativ | der Minderjährigen | den Minderjährigen |
| Genitiv | der Minderjährigen | der Minderjährigen |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Minderjährige“ geht auf das Adjektiv „minderjährig“ zurück: „minder“ bedeutet hier weniger und „jährig“ bezieht sich auf die Lebensjahre. Als Nomen bezeichnet das Wort eine Person mit diesem rechtlichen Status.
Der Minderjährige musste seinen Ausweis vorzeigen.
Das Wort wird besonders in rechtlichen und behördlichen Texten verwendet. Häufig geht es dabei um die Zustimmung oder Vertretung durch die Eltern oder einen gesetzlichen Vertreter.
Für den Minderjährigen unterschrieb die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
Typische Verbindungen sind „unbegleitete Minderjährige“, „Minderjährige schützen“ und „für Minderjährige gelten besondere Regeln“.
Für Minderjährige gelten beim Abschluss eines Vertrags besondere Regeln.