
mutwillig
Mit der bewussten Absicht, Schaden anzurichten oder etwas zu zerstören, ohne einen vernünftigen Grund oder aus reiner Zerstörungslust.
Unbekannte haben die Parkbänke mutwillig zerstört.
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Mit der bewussten Absicht, Schaden anzurichten oder etwas zu zerstören, ohne einen vernünftigen Grund oder aus reiner Zerstörungslust.
Unbekannte haben die Parkbänke mutwillig zerstört.

Ohne ausreichenden Anlass oder triftigen Grund; leichtfertig. Diese Bedeutung wird oft im juristischen Kontext verwendet.
Das Gericht wies die Klage als mutwillig und unbegründet ab.

Aus Übermut oder Ausgelassenheit handelnd, oft auf eine spielerische, aber unüberlegte Weise. Diese Bedeutung ist heute seltener und eher gehoben.
Die Kinder jagten sich in mutwilligem Spiel durch den Garten.
Das Wort setzt sich aus „Mut“ und „Wille“ zusammen. „Mut“ bedeutet hier nicht „Tapferkeit“, sondern kommt von einer älteren Bedeutung, die „Gesinnung“ oder „Absicht“ meint. „Mutwillig“ beschreibt also eine Handlung, die aus reiner Absicht geschieht, ohne äußeren Zwang.
Er hat die Tür nicht aus Versehen, sondern mutwillig beschädigt.
„Mutwillig“ kann als Adjektiv vor einem Nomen stehen oder als Adverb eine Handlung näher beschreiben. Als Adverb steht es meist direkt beim Verb.
Das war eine mutwillige Zerstörung von öffentlichem Eigentum.
In der Bedeutung „absichtlich zerstörerisch“ wird „mutwillig“ sehr oft mit Verben kombiniert, die eine negative Handlung beschreiben. Typisch sind „mutwillig zerstören“, „mutwillig beschädigen“ oder „mutwillig anzünden“.
Die Feuerwehr geht davon aus, dass das Auto mutwillig angezündet wurde.
Wenn Sie „mutwillig“ im Zusammenhang mit Wörtern wie „Klage“, „Antrag“ oder „Gericht“ lesen, bedeutet es „ohne ausreichenden Grund“ oder „leichtfertig“. Dies ist eine typische Verwendung in der Rechts- und Verwaltungssprache.
Der Antrag wurde abgelehnt, da er als mutwillig eingestuft wurde.
Absichtlich bedeutet nur, dass eine Handlung bewusst und nicht aus Versehen geschieht. Mutwillig bezeichnet bei einer Beschädigung zusätzlich, dass jemand ohne vernünftigen Grund oder aus Zerstörungslust handelt. Eine bewusst verursachte Beschädigung kann daher absichtlich sein, ohne mutwillig zu sein.

Der Jugendliche beschädigte die Tür mutwillig aus reiner Zerstörungslust.
Der Feuerwehrmann beschädigte die Tür absichtlich, um die eingeschlossene Person zu retten.