
die Namensänderung
Der offizielle, meist juristische oder administrative Akt, den eigenen Vor- oder Nachnamen zu ändern.
Nach der Heirat hat sie beim Standesamt eine Namensänderung beantragt.
Namensänderung
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Der offizielle, meist juristische oder administrative Akt, den eigenen Vor- oder Nachnamen zu ändern.
Nach der Heirat hat sie beim Standesamt eine Namensänderung beantragt.
Das Wort ist aus „Name“ (mit dem Fugen-s „Namens-“) und „Änderung“ zusammengesetzt. Es bedeutet also wörtlich eine „Änderung des Namens“. Das Fugen-s verbindet die beiden Wortteile.
Eine Namensänderung ist oft mit viel Bürokratie verbunden.
Da es sich um einen offiziellen Akt handelt, wird „Namensänderung“ oft mit bürokratischen Verben verwendet. Typische Kombinationen sind „eine Namensänderung beantragen“, „genehmigen“ oder „vornehmen“.
Für die Namensänderung müssen Sie mehrere Formulare ausfüllen.
Eine „Namensänderung“ findet meist in einem bestimmten rechtlichen Rahmen statt. Häufige Kontexte sind daher die „Heirat“, „Scheidung“ oder die „Einbürgerung“. Die zuständige Behörde ist oft das „Standesamt“.
Viele Paare entscheiden sich bei der Heirat gegen eine Namensänderung.
Bei einer Person können Umbenennung und Namensänderung beide einen neuen Namen meinen. Umbenennung ist der breitere Ausdruck und gilt auch für Figuren, Orte, Institutionen oder Sachen. Namensänderung bezeichnet bei einer Person meist die offizielle Änderung des eigenen Vor- oder Nachnamens.

Nach der Hochzeit beantragte Eva offiziell eine Namensänderung.
Die Autorin beschloss die Umbenennung ihrer Figur von Paul in Peter.