die Namensänderung
Der offizielle, meist juristische oder administrative Akt, den eigenen Vor- oder Nachnamen zu ändern.
Nach der Heirat hat sie beim Standesamt eine Namensänderung beantragt.

Namensänderung
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Der offizielle, meist juristische oder administrative Akt, den eigenen Vor- oder Nachnamen zu ändern.
Nach der Heirat hat sie beim Standesamt eine Namensänderung beantragt.

Das Wort ist aus „Name“ (mit dem Fugen-s „Namens-“) und „Änderung“ zusammengesetzt. Es bedeutet also wörtlich eine „Änderung des Namens“. Das Fugen-s verbindet die beiden Wortteile.
Eine Namensänderung ist oft mit viel Bürokratie verbunden.
Da es sich um einen offiziellen Akt handelt, wird „Namensänderung“ oft mit bürokratischen Verben verwendet. Typische Kombinationen sind „eine Namensänderung beantragen“, „genehmigen“ oder „vornehmen“.
Für die Namensänderung müssen Sie mehrere Formulare ausfüllen.
Eine „Namensänderung“ findet meist in einem bestimmten rechtlichen Rahmen statt. Häufige Kontexte sind daher die „Heirat“, „Scheidung“ oder die „Einbürgerung“. Die zuständige Behörde ist oft das „Standesamt“.
Viele Paare entscheiden sich bei der Heirat gegen eine Namensänderung.
„die Umbenennung“ und „die Namensänderung“ können beide bedeuten, dass ein Name geändert wird. In vielen Situationen liegen sie nah beieinander. „Umbenennung“ ist aber breiter und passt gut bei Straßen, Firmen, Schulen, Dateien oder Orten, die einen neuen Namen bekommen. „Namensänderung“ klingt besonders natürlich, wenn es um den offiziellen Namen einer Person geht, zum Beispiel Vorname oder Nachname bei einer Behörde. Verwechseln kann man die Wörter, weil beide einen Wechsel des Namens beschreiben. Für Dinge und Orte passt oft „Umbenennung“, für persönliche und offizielle Namen oft „Namensänderung“.

Die Eltern beantragen nach der Hochzeit eine Namensänderung für das Kind.
Nach der Umbenennung heißt das Stadion jetzt anders.