
nichtig
Beschreibt etwas, das von Anfang an rechtlich ungültig oder ohne Wirkung ist. Dieser Begriff wird häufig im juristischen Kontext verwendet.
Der Vertrag wurde für nichtig erklärt, weil eine Unterschrift fehlte.
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Beschreibt etwas, das von Anfang an rechtlich ungültig oder ohne Wirkung ist. Dieser Begriff wird häufig im juristischen Kontext verwendet.
Der Vertrag wurde für nichtig erklärt, weil eine Unterschrift fehlte.

Beschreibt etwas, das unbedeutend, belanglos oder wertlos ist, oft in einem philosophischen oder gehobenen Sinn.
Angesichts der Unendlichkeit des Universums erscheinen unsere Sorgen plötzlich nichtig.

Das Gefühl, klein, unbedeutend oder wertlos zu sein, oft als Reaktion auf eine überwältigende Situation oder Kritik.
Nach der ungerechtfertigten Kritik fühlte er sich klein und nichtig.
Das Adjektiv „nichtig“ leitet sich direkt vom Wort „nichts“ ab. Es beschreibt etwas, das im Grunde „wie nichts“ ist – also entweder keine rechtliche Gültigkeit oder keine Bedeutung hat.
Ohne die Zustimmung des Vorstands ist der Beschluss nichtig.
Der Kontext verrät die Bedeutung: In juristischen oder offiziellen Texten über Verträge, Gesetze oder Beschlüsse bedeutet „nichtig“ immer „ungültig“. In philosophischen oder emotionalen Zusammenhängen bedeutet es „unbedeutend“ oder „belanglos“.
Ein Formfehler machte den gesamten Vertrag nichtig.
Im juristischen Kontext wird „nichtig“ sehr oft in der festen Verbindung „für nichtig erklären“ verwendet. Dies bedeutet, dass eine offizielle Instanz die Ungültigkeit von etwas feststellt.
Das Gericht erklärte die Wahl aufgrund von Unregelmäßigkeiten für nichtig.
Um das Gefühl der eigenen Unbedeutsamkeit auszudrücken, verwendet man die reflexive Konstruktion „sich nichtig fühlen“. Die Person, die dieses Gefühl hat, ist das Subjekt des Satzes.
Nachdem er seinen Job verloren hatte, fühlte er sich eine Zeit lang völlig nichtig.
Ungültig ist eine allgemeine Bezeichnung für einen Vertrag, der rechtlich oder formell nicht gilt. Nichtig ist ein juristisch geprägter Ausdruck und bezeichnet genauer, dass der Vertrag von Anfang an rechtlich ungültig oder ohne Wirkung ist. Im allgemeinen Gespräch passt daher oft ungültig, im juristischen Zusammenhang nichtig.

Im juristischen Gutachten wird der Vertrag wegen des Formfehlers als von Anfang an nichtig bezeichnet.
Die Kundin sagt, der Vertrag sei wegen des Formfehlers ungültig.