niederschlagen
Jemanden oder etwas gewaltsam zu Boden schlagen, oft bis zur Bewusstlosigkeit.
Der Boxer schlug seinen Gegner in der dritten Runde nieder.

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Jemanden oder etwas gewaltsam zu Boden schlagen, oft bis zur Bewusstlosigkeit.
Der Boxer schlug seinen Gegner in der dritten Runde nieder.

„Niederschlagen“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „nieder-“ steht im Hauptsatz am Ende. In Nebensätzen und im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Die Regierung schlug den Aufstand nieder.
Das Verb besteht aus „nieder“ (hinunter) und „schlagen“. Die wörtliche Bedeutung „zu Boden schlagen“ wird oft metaphorisch verwendet, um etwas gewaltsam zu beenden oder zu unterdrücken.
Die vernichtende Kritik schlug ihn emotional völlig nieder.
In der Bedeutung „sich auswirken“ ist das Verb immer reflexiv und wird mit der Präposition „in“ und dem Dativ verwendet. Die Struktur lautet: Etwas (Nominativ) schlägt sich in etwas (Dativ) nieder.
Die positive Stimmung schlägt sich in den Verkaufszahlen nieder.
Im politischen oder sozialen Kontext wird „niederschlagen“ oft mit abstrakten Nomen wie „Aufstand“, „Protest“, „Rebellion“ oder „Demonstration“ kombiniert.
Die Armee hatte den Befehl, die Rebellion niederzuschlagen.
Im juristischen Sprachgebrauch bedeutet „niederschlagen“ das Einstellen eines Verfahrens. Typische Objekte sind „das Verfahren“, „die Anklage“ oder „die Ermittlungen“.
Die Staatsanwaltschaft schlug das Verfahren gegen ihn nieder.
Die Bedeutung „sich absetzen“ ist Fachsprache aus der Chemie. Hier wird das Verb oft reflexiv verwendet, wenn sich ein fester Stoff aus einer Flüssigkeit löst.
Beim Abkühlen der Flüssigkeit schlug sich ein weißer Feststoff nieder.
„einstellen“ und „niederschlagen“ können beide ausdrücken, dass etwas offiziell beendet wird. „einstellen“ ist dabei allgemeiner und passt zu einer Tätigkeit, einem Dienst oder auch einem Verfahren, das nicht weitergeführt wird. „niederschlagen“ ist in dieser Bedeutung spezieller und klingt juristisch: Ein Verfahren oder eine Ermittlung wird ohne Urteil oder Ergebnis beendet. Die Wörter können verwechselt werden, weil man in beiden Fällen nicht weitermacht. Natürlicher ist „einstellen“ für viele allgemeine Situationen, „niederschlagen“ eher in rechtlichen oder behördlichen Texten.

Das Gericht schlägt das Verfahren nieder, weil die Beweise nicht ausreichen.
Die Behörde stellt die Untersuchung ein, weil es keine neuen Hinweise gibt.