
niederschlagen
Jemanden oder etwas gewaltsam zu Boden schlagen, oft bis zur Bewusstlosigkeit.
Der Boxer schlug seinen Gegner in der dritten Runde nieder.
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Jemanden oder etwas gewaltsam zu Boden schlagen, oft bis zur Bewusstlosigkeit.
Der Boxer schlug seinen Gegner in der dritten Runde nieder.

Einen Aufstand, einen Protest oder eine Rebellion mit Gewalt oder Autorität beenden.
Das Militär wurde eingesetzt, um den Aufstand schnell niederzuschlagen.

Sich in etwas zeigen, auswirken oder als Ergebnis manifestieren.
Die gestiegenen Rohstoffkosten schlagen sich in den Preisen für die Endkunden nieder.

Ein juristisches Verfahren oder eine Ermittlung ohne Urteil oder Ergebnis einstellen und beenden.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren mangels Beweisen niedergeschlagen.

In der Chemie das Abscheiden eines festen Stoffes aus einer Flüssigkeit (Lösung) oder einem Gas.
Wenn man die Lösung abkühlt, schlägt sich das Salz am Boden des Gefäßes nieder.
„Niederschlagen“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „nieder-“ steht im Hauptsatz am Ende. In Nebensätzen und im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Die Regierung schlug den Aufstand nieder.
Das Verb besteht aus „nieder“ (hinunter) und „schlagen“. Die wörtliche Bedeutung „zu Boden schlagen“ wird oft metaphorisch verwendet, um etwas gewaltsam zu beenden oder zu unterdrücken.
Die vernichtende Kritik schlug ihn emotional völlig nieder.
In der Bedeutung „sich auswirken“ ist das Verb immer reflexiv und wird mit der Präposition „in“ und dem Dativ verwendet. Die Struktur lautet: Etwas (Nominativ) schlägt sich in etwas (Dativ) nieder.
Die positive Stimmung schlägt sich in den Verkaufszahlen nieder.
Im politischen oder sozialen Kontext wird „niederschlagen“ oft mit abstrakten Nomen wie „Aufstand“, „Protest“, „Rebellion“ oder „Demonstration“ kombiniert.
Die Armee hatte den Befehl, die Rebellion niederzuschlagen.
Im juristischen Sprachgebrauch bedeutet „niederschlagen“ das Einstellen eines Verfahrens. Typische Objekte sind „das Verfahren“, „die Anklage“ oder „die Ermittlungen“.
Die Staatsanwaltschaft schlug das Verfahren gegen ihn nieder.
Die Bedeutung „sich absetzen“ ist Fachsprache aus der Chemie. Hier wird das Verb oft reflexiv verwendet, wenn sich ein fester Stoff aus einer Flüssigkeit löst.
Beim Abkühlen der Flüssigkeit schlug sich ein weißer Feststoff nieder.
Beide Verben können das Ende eines Verfahrens oder einer Ermittlung bezeichnen. „Einstellen“ ist allgemein und kann verschiedene Gründe für die Beendigung haben, während „niederschlagen“ besonders ein Ende ohne Urteil oder Ergebnis bezeichnet. Bei fehlenden ausreichenden Beweisen ist daher „niederschlagen“ die markiertere Wahl.

Die Staatsanwaltschaft schlug das Verfahren mangels ausreichender Beweise nieder.
Die Behörde stellte die Ermittlung aus organisatorischen Gründen ein.