Plädoyer
Im juristischen Kontext der zusammenfassende Schlussvortrag der Anklage oder Verteidigung in einem Gerichtsverfahren. Das Wort ist ein Nomen (das Plädoyer).
In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt die Höchststrafe für den Angeklagten.

Plädoyer
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Im juristischen Kontext der zusammenfassende Schlussvortrag der Anklage oder Verteidigung in einem Gerichtsverfahren. Das Wort ist ein Nomen (das Plädoyer).
In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt die Höchststrafe für den Angeklagten.

Ein Plädoyer wird oft für oder gegen eine Sache gehalten. Dafür verwendet man die Präpositionen „für“ oder „gegen“ gefolgt vom Akkusativ.
Der Anwalt hielt ein emotionales Plädoyer für seinen Mandanten.
Auch wenn es in der Eingabe anders steht, ist „Plädoyer“ im Deutschen immer ein sächliches Nomen: das Plädoyer. Es wird nicht als Adjektiv verwendet.
Das Plädoyer der Staatsanwältin dauerte fast eine Stunde.
Die juristische Bedeutung erkennen Sie an Wörtern wie „Gericht“, „Anklage“ oder „Verteidigung“. Die übertragene Bedeutung bezieht sich meist auf gesellschaftliche oder persönliche Themen wie „Umweltschutz“, „Gerechtigkeit“ oder „Freiheit“.
Das Plädoyer der Verteidigung überzeugte das Gericht nicht.
Im juristischen Kontext wird oft die Formulierung „ein Plädoyer halten“ verwendet. Man spricht auch vom „Plädoyer der Anklage“ oder dem „Plädoyer der Verteidigung“.
Am Ende des Prozesses hielten beide Seiten ihre Plädoyers.
In der übertragenen Bedeutung wird „Plädoyer“ oft mit starken Adjektiven kombiniert, um die Leidenschaft zu betonen, z.B. „ein leidenschaftliches Plädoyer“, „ein eindringliches Plädoyer“ oder „ein flammendes Plädoyer“.
Die Rede der Präsidentin war ein leidenschaftliches Plädoyer für den Frieden.
„die Verteidigung“ und „das Plädoyer“ können beide im Gericht vorkommen. „die Verteidigung“ meint dort die Anwälte oder die Seite, die den Angeklagten vertritt. „das Plädoyer“ ist dagegen die zusammenfassende Rede am Ende eines Verfahrens, die auch von der Verteidigung kommen kann. Man kann die Wörter verwechseln, weil beide mit Argumenten vor Gericht zu tun haben. Praktisch gilt: Die Verteidigung handelt oder spricht, das Plädoyer ist die Rede.

Nach der Verhandlung hielt die Anwältin ein ruhiges Plädoyer.
Die Verteidigung stellte dem Zeugen mehrere genaue Fragen.