Staatliches Eigentum oder öffentliche Aufgaben in privates Eigentum oder private Trägerschaft überführen. Dies betrifft oft Unternehmen, Dienstleistungen oder Immobilien, die zuvor vom Staat kontrolliert wurden.
beispiel
Die Regierung plant, die nationale Fluggesellschaft zu privatisieren.
Tipps
Wortaufbau
Das Verb „privatisieren“ leitet sich vom Adjektiv „privat“ ab. Die Endung „-isieren“ ist eine häufige Art, Verben aus Substantiven oder Adjektiven zu bilden, oft bei Wörtern fremdsprachiger Herkunft.
BEISPIEL
Es wird diskutiert, ob man die Wasserversorgung privatisieren sollte.
Satzbau
„Privatisieren“ ist ein untrennbares Verb, die Vorsilbe bleibt also immer mit dem Verb verbunden. Es wird immer mit einem Akkusativobjekt verwendet, das angibt, was privatisiert wird.
BEISPIEL
Die Regierung hat beschlossen, das Unternehmen zu privatisieren.
Typische Verbindungen
Dieses Verb wird oft im Zusammenhang mit staatlichen Unternehmen oder öffentlichen Dienstleistungen verwendet. Typische Objekte sind „die Bahn“, „die Post“, „die Müllabfuhr“ oder „Krankenhäuser“.
BEISPIEL
Die Privatisierung der Post führte zu mehr Wettbewerb.
Register
Das Wort „privatisieren“ gehört zur Fachsprache der Politik und Wirtschaft. Im Alltag wird es seltener verwendet, ist aber durch Nachrichten und öffentliche Debatten allgemein bekannt.
BEISPIEL
In der Podiumsdiskussion ging es um die Frage, ob man Autobahnen privatisieren sollte.
Vergleichen mit
antonym
privatisieren vs enteignen
„enteignen“ und „privatisieren“ beschreiben entgegengesetzte Richtungen beim Eigentum, besonders im Verhältnis zwischen Staat und privaten Personen oder Firmen. Bei „enteignen“ nimmt der Staat jemandem rechtlich Eigentum weg, oft Grundstücke oder Gebäude. Bei „privatisieren“ gibt der Staat eigenes Eigentum oder öffentliche Aufgaben an private Besitzer oder Träger ab. Beide Wörter passen eher zu Politik, Recht und Wirtschaft als zum normalen Alltag.
privatisieren
Die Stadt will den alten Betrieb nicht privatisieren.
enteignen
Für den Bau der neuen Straße wurden einige Grundstücksbesitzer enteignet.