
die Rechtsanwältin
Eine Juristin, die beruflich Mandanten in rechtlichen Fragen berät und sie vor Gericht oder gegenüber Behörden vertritt.
Die Rechtsanwältin prüfte den Vertrag und erklärte ihrer Mandantin die rechtlichen Folgen.
Rechtsanwältin
die Rechtsanwältin, die Rechtsanwältinnen
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Eine Juristin, die beruflich Mandanten in rechtlichen Fragen berät und sie vor Gericht oder gegenüber Behörden vertritt.
Die Rechtsanwältin prüfte den Vertrag und erklärte ihrer Mandantin die rechtlichen Folgen.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Rechtsanwältinnen |
| Genitiv | der Rechtsanwältin |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Rechtsanwältin | die Rechtsanwältinnen |
| Akkusativ | die Rechtsanwältin | die Rechtsanwältinnen |
| Dativ | der Rechtsanwältin | den Rechtsanwältinnen |
| Genitiv | der Rechtsanwältin | der Rechtsanwältinnen |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Rechtsanwältin“ setzt sich aus „Recht“, dem Fugen-s und „Anwältin“ zusammen. Der erste Bestandteil zeigt, dass diese Anwältin im Bereich des Rechts arbeitet.
Ihre Schwester arbeitet als Rechtsanwältin in einer großen Kanzlei.
Mit „Rechtsanwältin“ stehen häufig Verbindungen wie „eine Rechtsanwältin beauftragen“, „von einer Rechtsanwältin vertreten werden“ und „eine Rechtsanwältin konsultieren“.
Nach dem Unfall ließ er sich von einer Rechtsanwältin vertreten.
Wenn man beschreibt, dass man rechtliche Hilfe sucht, steht nach „sich wenden“ meist „an“ mit dem Akkusativ: „sich an eine Rechtsanwältin wenden“.
Bei Fragen zum Mietvertrag können Sie sich an eine Rechtsanwältin wenden.